Es stellen sich einige Fragen zum Thema Heizungswartung: Wie oft soll sie vorgenommen werden? Wie sehen Säuberung und Pflege im Detail aus? Für jede Heizung gilt: Wartung einmal jährlich wird empfohlen.
Grundsätzlich werden Reinigungsarbeiten vorgenommen, einzelne Bauteile überprüft sowie Einstellungen und Regelungen neu justiert. Gegebenenfalls müssen Verschleißteile wie Düsen und Filter ausgetauscht werden. Wichtig ist auch, dass die Regelung an der Anlage sowohl dem Heizverhalten als auch dem Wärmebedürfnis angepasst ist. Denn nur so lässt sich verhindern, dass Heizwärme ungenutzt bleibt. Außerdem beinhaltet der Service die Entlüftung der Heizkörper und das Nachfüllen des Heizwassers.
Gibt es einen optimalen Zeitpunkt für die Wartung? Sollte man die Inspektion vor oder lieber nach der Heizperiode vornehmen lassen? In der Regel empfiehlt es sich, die Überprüfung der Anlage in den Sommermonaten durchführen zu lassen. Fällt der Frühling allerdings sehr mild aus, spricht nichts dagegen, die Thermenwartung früh ins Jahr zu legen. Von zentraler Bedeutung ist nur, dass die Heizungswartung vor der nächsten Heizperiode abgeschlossen sein muss. Deshalb ist gute Planung wichtig – wer sich ausreichend Vorbereitungszeit nimmt, verhindert steigende Nachfragen nach Fachhandwerkern in den Herbstmonaten.
Wartung der Gasheizung
Für die Wartung einer Gastherme sind in den gesetzlichen Bestimmungen keine festen Zeitabstände definiert. Sowohl das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als auch die technischen Regeln der Gasinstallation (TRGI) des deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs verlangen zwar die sachgerechte Überprüfung. Eine explizite Aussage zur Gasheizung und der Wartung, etwa wie oft die Pflicht zur Gasthermen-Wartung wahrgenommen werden muss, wird allerdings nicht getroffen. Als gesetzlich verbindliches Wartungsintervall ist die Kontrolle der Abgasanlage durch den Schornsteinfeger alle zwei Jahre festgelegt. Die Wartung der Gasheizung selber sollte mindestens in diesem Intervall erfolgen. Besser, üblich und von vielen Heizungsherstellern zum Erhalt der Gewährleistung vorgeschrieben, ist eine jährliche Thermenwartung. Zu den Wartungs- und Pflegemaßnahmen zählt die Reinigung des Gerätes – das heißt, Düsen, Ventile und Leitungen werden wieder sauber. Außerdem wird der Zünder eingestellt und unter Umständen die Brennerfunktion reguliert.
Wartung der Ölheizung
Bei Ölheizungen gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Wartung. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass die Instandhaltung und Wartung der Ölheizung fachkundig vorzunehmen ist. Allerdings ist auch in diesem Fall nicht näher festgelegt, wie oft und von wem die Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden sollen. Aus Sicherheitsgründen wird davon abgeraten, dass Laien ihre Heizung warten, denn die Inspektion einer Heizung setzt ausreichendes Fachwissen voraus, vor allem bei der Ölheizung. Für die Wartung müssen Bauteile und Funktionsweise bekannt sein. Kaum einer nicht kundigen Person dürfte es gelingen, eine Brennkammer zu inspizieren und zu reinigen. Auch die Reinigung oder gegebenenfalls der Austausch von Ölbrennerdüsen verlangt Expertise. Erfahrene Fachleute benötigen in einem Einfamilienhaus etwa ein bis zwei Stunden für die Erledigung dieser Aufgaben.
Wartung der Wärmepumpe und weiterer Heizsysteme
Im Vergleich zu Öl- oder Gasheizungen sind Wärmepumpen wartungsarm. Doch vollkommen wartungsfrei sind auch sie nicht, Filter und andere Verschleißteile weisen eine begrenzte Lebensdauer auf. Für einige Modelle ist eine regelmäßige Kontrolle des Kältemittelkreislaufs vorgeschrieben. Zur Wartung der Solarheizung gehört unter anderem das Säubern der Kollektoren. Beim Check einer Holzpelletheizung geht es zum Beispiel um die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bei den Emissionen. Und für Blockheizkraftwerk-Typen (BHKW) unterscheiden sich Wartungsintervalle und damit die Wartungskosten je nach Modell.