Anschluss- und Benutzungszwang
Der Anschluss- und Benutzungszwang ist eine kommunalrechtliche Bestimmung. Sie wird in der jeweiligen Gemeindeordnung verankert und dient dem Gemeinwohl bzw. dem dringlichen öffentlichen Interesse. So können Gemeinden den Anschluss an gemeindliche Anstalten, wie der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, der Abfallentsorgung, der Straßenreinigung sowie deren Benutzung per Satzung vorschreiben. Die Gemeinden sind insoweit ermächtigt, diese der Gesundheit […]