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Sonnenenergie nutzen – die Photovoltaik-Pflicht

Die Energie der Sonne noch effektiver zu nutzen ist das Ziel der Photovoltaik-Pflicht, die einige Bundesländer seit dem 1. Januar 2023 umsetzen. Was es damit auf sich hat und für wen diese gilt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Gesetzliche Lage im Überblick 

Bei öffentlichen Gebäuden gibt es die Photovoltaik-Pflicht in vielen Bundesländern bereits. Nun wurde diese in einigen Bundesländern auch für privat genutzte Gebäude eingeführt. 

  • Es gibt keine bundesweite Photovoltaik-Pflicht für privat genutzte Gebäude. 
  • Die Photovoltaik-Pflicht ist in den Klimaschutzgesetzen der Länder festgelegt. 
  • In vielen Ländern gilt seit 1. Januar 2023 die Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und bei Dachsanierungen. 

Worum geht es bei der Photovoltaik-Pflicht? 

Solarenergie vom Dach spielt für eine klimaneutrale Zukunft eine entscheidende Rolle. 

Die angestrebte Klimaneutralität der Bundesregierung bis 2045 stellt Bund und Länder vor große Herausforderungen. So sollen bereits 2030 mindestens 80 Prozent Strom und 50 Prozent Wärme aus erneuerbaren Energien stammen. Da hierzu die Produktionskapazitäten für Solarstrom ungefähr über das Vierfache gesteigert werden müssen, wurde in einzelnen Bundesländern eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten und Dachsanierungen in Privathaushalten eingeführt. 

Was beinhaltet die Photovoltaik-Pflicht für Privathaushalte? 

Bei der Photovoltaik-Pflicht, die häufig auch als Solar-Pflicht bezeichnet wird, ist zwischen Regelungen zu unterscheiden, die beim Neubau greifen und solchen, die anstehen, wenn Sie Ihr Dach sanieren möchten. In den Solargesetzen der Länder ist festgelegt, wie groß die Fläche sein muss, mit der Sie Ihr Dach mit Photovoltaik-Modulen bedecken und welche Leistung die Photovoltaik-Anlage erbringen muss. In einigen Ländern gilt die Photovoltaik-Pflicht auch dann als erfüllt, wenn Sie eine Solarthermie-Anlage betreiben oder wenn Sie eine andere Außenfläche (beispielsweise die Fassade) für die Photovoltaik-Anlage nutzen. 

Ist Photovoltaik-Pflicht und Solar-Pflicht dasselbe? 

Mit der Solar-Pflicht ist die gesetzliche Vorgabe zum Einbau von Photovoltaik- Anlagen wie auch Solarthermie-Anlagen gemeint. Es wird häufig von Solar-Pflicht gesprochen, obwohl der Begriff der Photovoltaik-Pflicht präziser wäre. Ob Photovoltaik-Pflicht oder Solar-Pflicht – entscheidend ist, dass dadurch der Ausbau regenerativer Energien beschleunigt werden soll. Während sich die Photovoltaik-Pflicht ausschließlich auf Anlagen bezieht, die Strom erzeugen, schließt der Begriff Solar-Pflicht sämtliche Solaranlagen ein, das heißt auch solche, die Wärme erzeugen und für das Heizen und die Warmwasserbereitung geeignet sind, wie die Solarthermie-Anlagen. 

Weitere Anreize für die Investition in Photovoltaik und Solarthermie-Anlagen 

Förderprogramme, steuerliche Erleichterungen und bessere Vergünstigungen sorgen unabhängig von der Photovoltaik-Pflicht dafür, dass sich immer mehr private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dafür entscheiden, die eigene Dachfläche für die Gewinnung von Solarenergie zu nutzen. So wird der Einbau einer Solarthermie-Anlage (Umwandlung von Sonnenenergie in Wärme) oder einer Photovoltaik-Anlage (Umwandlung von Sonnenenergie in Strom) im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) gefördert. Darüber hinaus wurde im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgehalten, dass bei der Energiebedarfsberechnung von Neubauten unter anderem „gebäudenah produzierter Solarstrom“ (beispielsweise durch eine Photovoltaik-Anlage) angerechnet werden kann. Eine weitere Erleichterung stellt die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dar, mit der unter anderem eine höhere Vergütung pro Kilowattstunde einhergeht.

Überblick Bundesländer: mit oder ohne Photovoltaik-Pflicht? 

Während es in den meisten Bundesländern bereits eine Photovoltaik-Pflicht für den Neubau von Industrie- oder Gewerbegebäuden gibt oder diese in Planung ist, sieht es bei der Regelung für die Photovoltaik-Pflicht für privat genutzte Gebäude weniger einheitlich aus. 

Wie bereits erwähnt gibt es neben der Photovoltaik-Pflicht andere Vorschriften, die es Ihnen leichter machen, wenn Sie Solartechnologie (Solarthermie und Photovoltaik) in Ihr Energiesystem Haus integrieren möchten – sei es, um Ihre Heizung zu ergänzen, für die Warmwasserbereitung oder um den eigenen Strombedarf im Haushalt zu decken. Das ist einer der Gründe, warum einige Landesregierungen nicht die Notwendigkeit einer Solar-Pflicht für Privathaushalte sehen und es den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern freistellen, ob sie sich für die Nutzung von Solarenergie entscheiden möchten oder nicht.

Bundesländer mit Photovoltaik-Pflicht für Privatgebäude seit 2023

BundeslandPhotovoltaik-Pflicht Wohngebäude
(Privathaushalt)  
Baden-Württemberg
Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg
– für private Neubauten
– für Dachsanierungen
Berlin
Solargesetz Berlin
– für private Neubauten
– für Dachsanierungen
Hamburg 
Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) 
– für private Neubauten 
– für Dachsanierungen (Start Mai 2025)

Bundesländer mit Photovoltaik-Pflicht für Privatgebäude in Planung

BundeslandPhotovoltaik-Pflicht Wohngebäude
(Privathaushalt)  
Bremen– in Planung für private Neubauten und für Dachsanierungen (Start Mai 2023) 
– Entwurf für das Bremische Solargesetz liegt vor
Niedersachsen
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
– in Planung für private Neubauten 
(Start 2025)
Nordrhein-Westfalen
Landesbauordnung
– in Planung für private Neubauten 
(Start 2025)
Schleswig-Holstein– in Planung für private Neubauten 
(Start 2025)

Bundesländer ohne Photovoltaik-Pflicht für Privatgebäude

BundeslandPhotovoltaik-Pflicht Wohngebäude
(Privathaushalt)
BrandenburgKeine (Stand April 2023)
Hessen
Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes
Keine (Stand April 2023)
Mecklenburg-VorpommernKeine (Stand April 2023)
Bayern
Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG)
Keine (Stand April 2023)
Rheinland-Pfalz
Landessolargesetz
Keine (Stand April 2023)
SaarlandKeine (Stand April 2023)
SachsenKeine (Stand April 2023)
Sachsen-AnhaltKeine (Stand April 2023)
ThüringenKeine (Stand April 2023)

Photovoltaik-Pflicht für den Neubau 

Wenn Sie 2023 in einem der Bundesländer neu bauen möchten, in denen die Photovoltaik-Pflicht für private Neubauten bereits gilt oder in Planung ist, sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Dachfläche für Solartechnologie zu nutzen. 

In welchem Umfang Sie beim Neubau das Dach mit Photovoltaik-Modulen bedecken müssen, ist in den jeweiligen Ländergesetzen festgelegt. Ein Beispiel: Für Berliner Neubauten gilt die Photovoltaik- oder Solarpflicht ab dem 1. Januar 2023, wenn die zu nutzende Fläche des Daches mindestens 50 Quadratmeter beträgt. In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, 30 Prozent der Bruttodachfläche (gesamte Dachfläche, einschließlich des Dachüberstands ohne Dachrinne) mit Photovoltaik-Modulen auszustatten. 

Das gibt es zu beachten

  • Die Solargesetze der Länder richten sich an die Eigentümerinnen und Eigentümer (nicht an Bauherrinnen und Bauherren).
  • Die Photovoltaik-Anlage muss beim Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. 
  • In einigen Ländern besteht die Möglichkeit, anstelle einer Photovoltaik-Anlage eine Solarthermie-Anlage zu installieren oder eine Photovoltaik-Anlage an andere Außenflächen anzubringen, wie beispielsweise der Fassade.
  • Ausnahmeregelungen greifen beispielsweise, wenn die Photovoltaik- oder Solar-Pflicht aus technischen oder statischen Gründen nicht erfüllt werden kann.

Photovoltaik-Pflicht für die Dachsanierung 

Wenn Sie 2023 Arbeiten an Ihrem Dach vornehmen und Sie in einem der Bundesländer leben, in denen die Photovoltaik-Pflicht für Dachsanierungen gilt, sollten Sie nicht vergessen, einen Teil Ihrer Dachfläche für Solartechnologie zu reservieren.

Bei einem Dachausbau, einer Dachaufstockung oder einer Dachsanierung sind Sie dazu verpflichtet, mindestens 30 Prozent der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Photovoltaik-Modulen auszustatten. 

Nicht für die Solarnutzung geeignete Dachflächen 

Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern sind von der Photovoltaik-Pflicht ausgenommen. Sie können außerdem einen Härtefallantrag bei der Baubehörde stellen, wenn der wirtschaftliche Aufwand für die Installation unverhältnismäßig hoch ausfällt. Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht per se ausgeschlossen, hier erfolgt eine Einzelfallprüfung.

Dachfläche für Solar nutzen 

Ist Ihr Dach für die Nutzung von Solarenergie geeignet, werden Photovoltaik-Module nebeneinander in Reihen auf Montagestellen installiert, sodass eine der Sonne zugewandte zusammenhängende Fläche entsteht. Eine Nutzungsfläche von weniger als 20 Quadratmetern ist nur eingeschränkt geeignet, da sich dadurch der Montageaufwand (Verkabelung der Photovoltaik-Module) erhöht. Auch Dachflächen, die in sich abgewinkelt sind, eignen sich nicht für die Installation. Sie können die Photovoltaik-Anlage in einigen Fällen statt auf Ihr Hausdach auch in unmittelbarer räumlicher Umgebung installieren, wie beispielsweise an der Fassade, auf dem Carport oder im Garten.  Bei Bestandsbauten muss die Photovoltaik-Anlage spätestens ab dem Abschluss der Arbeiten des wesentlichen Dachumbaus installiert werden.

Nach der Installation 

Spätestens zwölf Monate nach der Errichtung Ihrer Photovoltaik- Anlage müssen Sie der Baurechtsbehörde eine Bestätigung der Bundesnetzagentur zukommen lassen, dass die Photovoltaik-Anlage im Marktstammdatenregister registriert worden ist.

Photovoltaik – das sollten Sie wissen

Mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach können Sie Ihre Wärmepumpe betreiben oder den eigens produzierten Solarstrom für andere Dinge im Haushalt nutzen. 

Ob Sie Ihren Solarstrom selbst verbrauchen, diesen zwischenspeichern oder ins öffentliche Netz einspeisen, ist Ihnen selbst überlassen.  Zunächst sollten Sie überprüfen, wie viel Quadratmeter Ihrer Dachfläche für die Installation von Photovoltaik-Modulen geeignet sind. Wenn Sie den Strom vor allem für den eigenen Verbrauch nutzen möchten – beispielsweise für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe oder um andere Geräte im Haus mit Strom zu versorgen – dann sollte das ebenfalls berücksichtigt werden und die Leistung der Photovoltaik-Anlage entsprechend groß sein. Am besten Sie ziehen einen Experten zur Rate. 

Sonneneinstrahlung und Stromertrag 

Alle Dächer, die ausreichend von der Sonne beschienen werden und eine gewisse Größe aufweisen, sind für Photovoltaik geeignet. Wie hoch der Stromertrag ausfällt, hängt neben der Größe der Dachfläche auch von der Ausrichtung des Daches sowie der Dachneigung ab. Durch Fenster oder Gauben verringert sich beispielsweise die Nutzfläche, sodass auch weniger Solarenergie „geerntet“ werden kann als bei einem Dach ohne Besonderheiten. Eine individuelle Solarberatung bezieht weitere Daten, wie beispielsweise die Statik des Daches, in die Beurteilung der Eignung ein. Daher lohnt es sich bei Interesse unbedingt, eine kostenfreie, individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Solarkataster

Informationen über das Nutzungspotenzial Ihres Daches können Sie auch über die sogenannten Solarkataster einholen. In ihnen ist die Höhe von Gebäuden, die Neigung von Dächern und der Schattenwurf der Umgebung, z.B. durch Bäume oder Gebäude in der Nachbarschaft, verzeichnet. Je nach Eignung sind die Dächer im Solarkataster unterschiedlich eingefärbt. Das Angebot wird von den meisten Bundesländern kostenlos angeboten wie beispielsweise der Solarkataster Berlin

Eigenverbrauch und Stromspeicher 

Wenn Sie den selbst erzeugten Strom zum großen Teil auch selbst verbrauchen möchten, ist es sinnvoll, die Photovoltaik-Anlage etwas großzügiger zu dimensionieren und einen Stromspeicher einzuplanen, der den überschüssig erzeugten Strom zwischenlagert, sodass dieser bei Bedarf abgerufen werden kann – beispielsweise in den Abendstunden, wenn die Sonne nicht scheint. 

Bei Solarthermie-Anlagen sind Speicher unverzichtbar. 

Gesetzliche Regeln, die Photovoltaik unterstützen 

Solarenergie zu nutzen, wird auf unterschiedliche Weise gefördert. Ein Überblick zu Gesetzen, die Sie kennen sollten.  

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie beispielweise Solarthermie oder Photovoltaik.
  • Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 macht vor allem Photovoltaik-Anlagen mit vollständiger Einspeisung wirtschaftlich attraktiv.
  • Um die gesetzlichen Vorgaben des GEG zu erfüllen, kann auch Strom aus gebäudenahen Photovoltaik-Anlagen in die Berechnung des Primärenergiebedarfs mit einfließen.
  • Die Einspeisevergütung für eigens produzierten, aber nicht selbst verbrauchten Solarstrom wurde erhöht und beträgt aktuell (Stand April 2023):
    • Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh
    • Anlagen ab 10 kWp erhalten 7,1 Cent pro kWh. 
    • Hinweis: Die Einspeisevergütung berechnet sich aus unterschiedlichen Angaben und Regelungen des EEG 2023.
  • Die Verrechnung der Umsatzsteuer beim Kauf einer Photovoltaik-Anlage wie auch bei der ausgezahlten Einspeisevergütung entfällt. 
  • Die maximale Einspeisung von 70 Prozent in das öffentliche Netz wurde für neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 25 kWp aufgehoben. 
  • Auf Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp wird keine Mehrwertsteuer mehr erhoben.

Förderung für Photovoltaik

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit dem KfW-Kredit 270 den Kauf einer Photovoltaik-Anlage einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Der Kredit kann auch zusätzlich für den Erwerb eines Stromspeichers genutzt werden.

Häufige Fragen

Je nach Klimaschutzgesetz des Landes sind Hauseigentümerinnen und -eigentümer beim Neubau und bei einer Dachsanierung dazu verpflichtet, 30 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaik-Modulen auszustatten.

Das Dach muss über eine zusammenhängende Fläche von mindestens 20 Quadratmetern verfügen. Handelt es sich um ein Flachdach, darf die Fläche eine maximale Neigung von 20 Grad aufweisen.

Ja, Sie können die Photovoltaik-Module auch auf Außenflächen des Gebäudes (Fassade) sowie auf Gebäude in räumlicher Umgebung installieren. Diese Flächenanteile sind bei der Pflichterfüllung anrechenbar.

Ja, eine Befreiung kann beantragt werden, wenn die Photovoltaik-Pflicht wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand zu einer „unbilligen Härte“ führen würde. Die Befreiung können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen und mit geeigneten Unterlagen belegen.

Zum Nachweis der Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht müssen Sie die schriftliche Bestätigung der Bundesnetzagentur über die Registrierung im Marktstammdatenregister an die untere Baurechtsbehörde schicken.

Die Photovoltaik-Pflicht gilt bei grundlegenden Dachsanierungen, wenn mit den Bauarbeiten ab dem 1. Januar 2023 begonnen wird. Als Baubeginn gilt die tatsächliche Aufnahme von Bauarbeiten am Dach selbst, das heißt Baumaßnahmen, die eine Erneuerung der Abdichtung oder der Eindeckung eines Daches beinhalten.

Noch ist unklar, wann in Deutschland eine umfassende Photovoltaik-Pflicht kommen wird. Die Vorteile von einem Solargesetz auf Bundesebene wären mehr Klarheit und einheitliche Regeln für alle Bundesländer. Das würde den flächendeckenden Ausbau von Solarenergie beschleunigen. In Frankreich gibt es bereits eine landesweite Pflicht für Solaranlagen. So müssen im Nachbarland ab dem 1. Juli 2023 alle großen Parkflächen mit Stellplätzen für mindestens 80 Fahrzeuge mit Solarpanelen ausgestattet werden.

Bildnachweis: © Buderus

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