Seit dem 7. April 2025 sind neue Zinskonditionen für verschiedene Förderprogramme der KfW in Kraft getreten. Die KfW hat die Zinssätze für Förderkredite im Wohnbereich gesenkt. Dies betrifft unter anderem die BEG-Förderung, den Ergänzungskredit sowie das Programm „Altersgerecht Umbauen“.
Die Zinssenkung der KfW betrifft u.a. folgende Programme:
- BEG Wohngebäude – Kredit (261)
Das Programm „Wohngebäude – Kredit (Nr. 261)“ bietet bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus für Sanierung und Kauf. Möglich ist hierbei ein Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 %.
- BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (358/359)
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden mit einem bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit.
Für alle, die Barrieren reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen mit einem Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unabhängig von Ihrem Alter.
- Jung kauft Alt – Wohneigentum für Familien Bestandserwerb (308)
Kredithöchstbeträge von 100.000 bis 150.000 Euro für Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren.
Für Neubau und Erstkaufbis mit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
Die Zinssätze zu diesen und weiteren Programmen der KfW finden Sie auf der Seite der KfW.
Bitte beachten Sie: Die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die KfW.
Quelle: KfW
Foto: KfW-Bildarchiv / Rüdiger Nehmzow