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Austauschpflicht: Müssen alte Heizungen raus?

Auch wenn bereits an einer Novelle gearbeitet wird: Derzeit gilt weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung von 2024. Darin ist u.a. geregelt, dass bestimmte alte Heizkessel ausgetauscht werden müssen.

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 ist eine Austauschpflicht für alte Heizkessel angeführt. Demnach müssen bestimmte Öl- und Gasheizungen, die vor 1996 eingebaute wurden, erneuert werden. Da die betroffenen Heizungen technisch schon seit Jahrzehnten veraltet sind, gibt es heute nur noch wenige Anlagen, die tatsächlich unter diese Regelung fallen.

Welche Heizkessel müssen laut GEG raus?

Betroffen sind ausschließlich alte Konstanttemperaturkessel, die vor 1996 eingebaut wurden und mit Öl oder Gas betrieben werden. Da jedoch bereits seit Jahrzehnten moderne Niedertemperatur- und Brennwertkessel dem Stand der Technik entsprechen und nicht unter diese Regelung fallen, gibt es heute kaum noch Heizkessel, für die ein Betriebsverbot gilt.

Grundlage: § 72 GEG – die 30-Jahre-Regel

Gibt es Ausnahmen von der Regel?

Ja. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die bereits seit langer Zeit in ihrer Immobilie wohnen, sind grundsätzlich von der Austauschpflicht ausgenommen. Kommt es jedoch zu einem Eigentümerwechsel, greift die Austauschpflicht. Die neuen Eigentümer haben dann zwei Jahre Zeit, die Heizung zu erneuern. Grundlage dafür ist die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Grundlage: § 73 GEG – Ausnahme

Zum Gesetzestext

Stand: GEG in der Version von 2024

Grafik Header: Canva

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