Zahlreiche staatliche Förderprogramme erleichtern den Umstieg auf erneuerbare Energien. Wenn Sie sich für eine Brennstoffzellenheizung entscheiden, bekommen Sie bis zu 40 % der Investitionskosten zurückerstattet. Wann sich der Einsatz dieser neuen Technologie lohnt und welche Förderprogramme Ihnen zur Verfügung stehen, erfahren Sie in unserem Tipp.
Zahlreiche staatliche Förderprogramme erleichtern den Umstieg auf erneuerbare Energien. Wenn Sie sich für eine Brennstoffzellenheizung entscheiden, bekommen Sie bis zu 40 % der Investitionskosten zurückerstattet. Wann sich der Einsatz dieser neuen Technologie lohnt und welche Förderprogramme Ihnen zur Verfügung stehen, erfahren Sie in unserem Tipp.
Mit einer Brennstoffzellenheizung können Sie den Energieverbrauch und den Ausstoß von CO2 im Vergleich zu konventionellen Heizsystemen bis zu 50 % reduzieren; denn die Heizgeräte erzeugen nicht nur Wärme, sondern auch Strom. Im Gegensatz zu Blockheizkraftwerken (BHKW), in denen ein Brennstoff verbrannt wird, arbeitet die Brennstoffzellenheizung nach dem Prinzip der „kalten Verbrennung“ – ein chemischer Prozess, bei dem Wasser- und Sauerstoff in Wasser umgewandelt und die dabei freigesetzte elektrische Energie genutzt werden kann.
Im Doppelpack – die Brennstoffzellenheizung liefert Wärme und Strom in Einem
Mit einer Brennstoffzellenheizung werden Sie sozusagen zu Ihrem eigenen Stromproduzenten. Das macht Sie nicht nur unabhängiger von den Strompreisen: Den über die Brennstoffzellenheizung selbst produzierten Strom können Sie selbst nutzen und überschüssigen Strom ins Stromnetz einspeisen. Beides wird mit dem KWK-Zuschlag gefördert. Die doppelte Leistung macht die Brennstoffzellenheizung einerseits besonders effizient. Es bedeutet aber auch, dass Sie zu jeder Jahreszeit Strom und Wärme im Doppelpack erhalten. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Geräte an Ihren individuellen Wärmebedarf abgestimmt sind. So gibt es Brennstoffzellenheizgeräte, die ergänzend zu einem bestehenden Heizsystem arbeiten ebenso wie Geräte, die Mehrfamilienhäuser ganzjährig versorgen können. Energieeffizienz-Experten helfen Ihnen, das Passende zu finden und können genauere Aussagen hinsichtlich der zu erwartenden Rentabilität treffen.
Umsteigen und Sparen – die Förderprogramme für die Brennstoffzellenheizung
Wenn Sie sich für die noch relativ junge und umweltschonende Technologie der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) entscheiden, können Sie mit dem Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder mit den Mitteln des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Kosten sparen. Die beiden Förderprogramme sind nicht miteinander kombinierbar und unterscheiden sich in ihrer Ausrichtung. Wichtig bei beiden ist, dass Sie Ihren Förderantrag einreichen, bevor Sie mit der Umsetzung der Maßnahme in den eigenen vier Wänden beginnen.
KfW-Programm 433
Das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433)“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde speziell für die Förderung von Brennstoffzellenheizungen entwickelt. Sie können es für den Alt- und Neubau beanspruchen und seit 2017 sind neben Ein- und Zweifamilienhäusern auch Gewerbe- oder kommunale Immobilien zugelassen. Förderfähig sind Heizungen mit einer Brennstoffzelle, deren elektrische Leistung zwischen 0,25 und 5,0 Kilowatt liegt. Folgende Kosten werden erstattet:
- Kosten für das Brennstoffzellensystem und dessen Einbau
- Kosten für den Vollwartungsvertrag in den ersten zehn Jahren
- Kosten für die Leistungen des Experten für Energieeffizienz
Die Höhe des Zuschusses hängt von der elektrischen Leistung des eingebauten Brennstoffzellensystems ab und kann zwischen 7.050 Euro und 28.200 Euro liegen. Die Geldsumme setzt sich aus einem Festbetrag von 5.700 Euro und einem leistungsabhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 100 Watt elektrische Leistung zusammen. Der Zuschuss wird nach Inbetriebnahme der Heizung ausgezahlt.
Mini-KWK-Zuschuss – BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Wechsel zur Brennstoffzellenheizung über den Mini-KWK-Zuschuss. Dieser gilt für die Brennstoffzellenheizung wie auch für andere Anlagen, die mithilfe von Kraft-Wärme-Kopplung Wärme und Strom erzeugen, wie z.B. die bereits erwähnten Blockheizkraftwerke. Anders als die KfW-Förderung gilt der BAFA-Zuschuss nur für den Bestandsbau. Die Grundförderung kann je nach Leistung zwischen 1.900 Euro (<1 Kilowatt elektrische Leistung) und 3.500 Euro (<20 Kilowatt elektrische Leistung) liegen. Neben diesem leistungsgestaffelten Investitionszuschuss können Sie weitere Bonuszahlungen erhalten:
- Wärmeeffizienzbonus: Für Anlagen, die mit einem Abgaswärmetauscher ausgestattet und an ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem angeschlossen sind, erhalten Sie zusätzlich einen Bonus von 25 % der Basisförderung.
- Stromeffizienzbonus: Für Anlagen mit einem besonders hohen elektrischen Wirkungsgrad wie zum Beispiel Brennstoffzellen können Sie den Stromeffizienzbonus in Anspruch nehmen. Dieser beträgt 60 % der Basisförderung.
An den BAFA-Zuschuss sind weitere Bedingungen geknüpft. Gefördert werden z.B. nur Anlagen, die in der Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen aufgeführt sind. Außerdem müssen Sie einen Stromzähler installiert haben, um den Zuschlag korrekt ermitteln zu können.