Die Tage werden kürzer, das Wetter trüber, die Wohnung kälter. Die Heizsaison ist eröffnet! Damit jeder am Ende nur das bezahlt, was er verbraucht, gibt es die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung. Sie ist in Deutschland Pflicht und schreibt den Einbau von Messgeräten vor, die helfen, den individuellen Verbrauch zu ermitteln.
Die Tage werden kürzer, das Wetter trüber, die Wohnung kälter. Die Heizsaison ist eröffnet! Damit jeder am Ende nur das bezahlt, was er verbraucht, gibt es die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung. Sie ist in Deutschland Pflicht und schreibt den Einbau von Messgeräten vor, die helfen, den individuellen Verbrauch zu ermitteln.
Die 2009 erneuerte Heizkostenverordnung verpflichtet nicht nur Hauseigentümer zur Installation von Mess- und Erfassungsgeräten. Sie soll auch dazu motivieren, sparsamer zu heizen. So kann jeder, der sich ein paar Tipps zum Energiesparen zu Herzen nimmt, das Ergebnis seiner nächsten Heizkostenabrechnung positiv beeinflussen.
Wie viel Wärme verbraucht wurde, stellen Heizungszähler fest. Das können Heizkostenverteiler oder eichpflichtige Wärmemengenzähler sein.
Der Heizkostenverteiler ermittelt Verbrauchswerte
Der Heizkostenverteiler ist kein Mess-, sondern ein Erfassungsgerät, das sich am Heizkörper befindet. Geräte, die nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten, enthalten ein Röhrchen, das mit einer Messflüssigkeit gefüllt ist. Bei der jährlichen Ablesung wird der Flüssigkeitsstand gemessen und ausgewertet. Je mehr Wärme der Heizkörper abgegeben hat, desto mehr Flüssigkeit fehlt.
Genauer arbeiten elektronische Heizkostenverteiler. Dabei erfassen Sensoren die Temperatur des Heizkörpers und der Raumluft. Wird ein bestimmter Wert überschritten, fängt der elektronische Heizkostenverteiler an zu zählen. Er ist eine Art Mini-Computer, der mithilfe eines Mikroprozessors aus den erfassten Temperaturen und den heizkörperspezifischen Daten den aktuellen Verbrauchswert ermittelt. Dieser erscheint in der digitalen Anzeige am Gerät. Die elektronischen Daten können direkt in das Abrechnungssystem des jeweiligen Messdienstleisters eingespeist werden und ermöglichen die sogenannte Stichtagablesung. Bei funkgesteuerten Geräten entfällt der jährliche Besuch des Installateurs.
Der Wärmemengenzähler misst die abgegebene Wärme
Wie viel Wärme die Heizungsanlage eines Gebäudes an eine einzelne Wohnung abgibt, stellt der Wärmemengenzähler fest, der in das Rohrleitungssystem eingebaut wird. Ein Messgerät überwacht den Volumenstrom des Heizwassers (oder eines anderen Wärmeträgers). Temperaturfühler kontrollieren, wie hoch die Temperatur des Heizwassers beim Ein-und Austritt in die Wohnung ist (Vor- und Rücklauftemperatur). Aus diesen beiden Werten – also der Durchlaufmenge des Heizwassers und der Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf – errechnet sich die entsprechende Wärmemenge, die an eine Wohnung abgegeben wird.
In der Anzeige wird der aktuelle Verbrauchswert in kWh (Kilowattstunden) oder MWh (Megawattstunden) angezeigt. Wärmemengenzähler müssen alle fünf Jahre geeicht werden. Anders als die Heizkostenverteiler befinden sie sich am Eingang der Leitungen in die Wohnung, also z.B. in der Küche oder im Badezimmer. Der jährliche Verbrauch wird in der Regel vom Ableser und Mieter unterzeichnet.
Das fließt in die Kosten ein
Um die Kosten zu errechnen, werden die durch den Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler ermittelten Ergebnisse ins Verhältnis zum Gesamtverbrauch des Gebäudes gesetzt. Die Kosten werden für den Mieter also erst aus der Heizkostenabrechnung ersichtlich. Falls diese zu hoch erscheinen, kann das verschiedene Gründe haben: Unsachgerechte Montage der Geräte und technische Defekte können ebenso eine Rolle spielen wie hohe Kosten von Messdienstleistern. Beim Überprüfen der Heizkostenabrechnung hilft der Heizcheck. Hier erfahren Mieter, Vermieter und Hauseigentümer, ob die aktuellen Verbrauchs-und Kostenwerte zu hoch sind und erhalten fachlichen Rat.