Wenn Sie neu bauen oder Ihr Zuhause auf ein besseres Energieniveau bringen möchten, sind Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an der richtigen Adresse: Sie setzt einen Teil der BEG um und ist für die Förderung für den Heizungstausch, Komplettsanierungen und im Neubau zuständig.
Themen im Überblick
Das deckt die KfW-Förderung ab
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Zuschüsse für den Heizungstausch und Förderkredite für energieeffizientes Bauen und Sanieren: mit Förderangeboten über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Zuschuss für neue Heiztechnologien (BEG EM)
Förderkredite für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG)
Förderkredit für Strom und Wärme
Zuschüsse für neue Heizung und Kredite für Komplettsanierung
Profitieren auch Sie davon, dass sich die Bundesregierung in der Energie- und Klimapolitik anspruchsvolle Ziele gesetzt hat.
Bis 2045 soll das Land treibhausgasneutral sein. Viele Häuser verbrauchen derzeit noch unnötig viel Energie, zum Beispiel aufgrund veralteter Heizungstechnik oder einer unzureichenden Wärmedämmung. In Gebäuden entstehen so derzeit fast 15 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland. Mit einer energetischen Sanierung und dem Bau neuer energieeffizienter Gebäude können Hauseigentümer daher einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten. Und der Staat unterstützt dabei mit verschiedenen Fördermöglichkeiten – so auch mit den Förderkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW ist eine nationale Förderbank, deren Leistungen sich an Privatpersonen und Unternehmen richten. Im Rahmen einer Komplettsanierung können Sie bei der KfW einen Kredit für eine neue Heizung erhalten.
KfW-Förderung 2024
Im Zuge der BEG wurden die Förderprogramme der KfW weiterentwickelt und zusammengeführt. Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien spielen dabei eine zentrale Rolle: Die Maßnahmen, mit denen bei der Sanierung oder beim Neubau von Gebäuden ein Effizienzhaus- oder Effizienzgebäude-Niveau erreicht wird, werden in der BEG-Wohngebäude (BEG WG) gefördert.
Neu seit 2024: Zuschussförderung für neue Heizung
Wenn Sie beim Heizen auf erneuerbare Energien umsteigen möchten, können Sie seit 2024 die KfW-Förderung für den Einbau einer neuen Heizung nutzen. Den über die BEG EM geförderten Zuschuss für den Heizungstausch können Sie bei der KfW beantragen.
Hinweis: Die Zuschussförderung lag früher beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese ist nur noch für Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen zuständig, also für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sowie für Maßnahmen die Gebäudenetze betreffend.
KfW-Förderung für neue Heiztechnologien
Wenn Sie sich beim Heizen für erneuerbare Energiequellen entscheiden, versorgen Sie Ihre Immobilie zuverlässig und kostengünstig mit Wärme und Warmwasser – und punkten gleichzeitig im Hinblick auf Umwelt- und Klimaschutz.
Ab 2024 liegt die Zuschussförderung für eine neue Heizung nicht mehr beim BAFA, sondern bei der KfW.
Wer sich für eine klimafreundliche Heizung entscheidet, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird, erhält eine Grundförderung von 30 Prozent. Die Höchstgrenzen für förderfähige Kosten liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn die Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgen und bei 30.000 Euro pro Wohneinheit ohne iSFP. Den Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer beim frühzeitigen Austausch einer funktionierenden Öl-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung. Dieser Bonus wird ab 2029 kontinuierlich gesenkt. Den Effizienz-Bonus für die Wärmepumpe können Sie nutzen, wenn Sie sich bei einer neuen Heizung für eine Wärmepumpe entscheiden – vorausgesetzt diese erschließt als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder nutzt ein natürliches Kältemittel. Wenn Sie über ein zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 Euro verfügen und Ihre Immobilie selbst bewohnen, können Sie den Einkommens-Bonus von 30 Prozent nutzen.
Die Fördersätze der BEG
Maßnahme
Zuschuss
iSFP
Klimageschwindigkeits-Bonus
Effizienz-Bonus
Max. Fördersatz
Gebäudehülle
15%
5%
20%
Anlagentechnik
15%
5%
20%
Solarthermische Anlagen
30%
max. 20%
70%
Biomasseheizungen
30%
max. 20%
70%
Wärmepumpen
30%
max. 20%
5%
70%
Wasserstoffähige Heizungen
30%
70%
Brennstoffzellenheizung
30%
max. 20%
70%
Innovative Heizungstechnik
30%
max. 20%
70%
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
30%
max. 20%
70%
Gebäudenetzanschluss
30%
max. 20%
70%
Wärmenetzanschluss
30%
max. 20%
70%
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung
15%
5%
20%
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderzung
50%
50%
Fachplanung und Baubegleitung
50%
50%
Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien
Wer bei seinen Heizkosten sparen und Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen möchte, wird duch die KfW-Förderung bei folgenden klimafreundlichen Heizungen unterstützt.
Biomasseanlagen: Heizungen, die organische Stoffe nutzen, wie beispielsweise Pellets oder Hackschnitzel, sind förderfähig. Darüber hinaus gibt es für Biomasseheizungen einen Zuschlag von 2.500 Euro, wenn ein Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m³ eingehalten wird.
Wärmepumpe: Eine Wärmepumpe wandelt die Umweltenergie in Wärme um. Es gibt verschiedene Varianten, die mit der Energie in der Luft, Erde oder dem Wasser als Wärmequelle arbeiten.
Solarthermie-Anlage: Eine Solarthermie-Anlage zur Heizungsunterstützung kann sowohl das Trinkwasser erwärmen als auch die Heizungsanlage unterstützen.
Brennstoffzellenheizung: Bei einer Brennstoffzellen-Heizung werden mittels der sogenannten „kalten Verbrennung“ Wärme und Strom erzeugt.
Hybridheizung: Bei einerHybridheizungkönnen Sie die Vorteile verschiedener Heizsysteme miteinander verbinden.
Innovative Heizungstechnik: Diese Förderkategorie deckt innovative Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien ab, die nicht in den vorher benannten Heizungsarten eingruppiert werden können. Es werden insbesondere Heizungsanlagen gefördert, die erneuerbare Energien mit einem Anteil von mindestens 80 Prozent einbinden können. Die förderfähigen innovativen Heizungsanlagen sind in einer Anlagenliste aufgeführt, die von KfW und BAFA fortlaufend aktualisiert und veröffentlicht wird. Anlagen, die in dieser Liste nicht auftauchen, sind auch nicht förderfähig.
Das Haus als System
Sie können Ihr Haus als eigenes Energiesystem gestalten: Das steigert die Effizienz und hebt den Komfort. Der Markt bietet zahlreiche technische Möglichkeiten.
Sie wollen Ihr Haus zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen? Dann können Sie die Fördermittel für Wohngebäude der BEG nutzen, die die KfW anbietet.
Die BEG-WG können Sie bei der KfW als Kredit (Förderangebot 261) nutzen. Mit einer neuen Heizung können Sie den energetischen Standard Ihres Hauses verbessern und tragen damit wesentlich zu einer Verringerung der CO2--Emissionen bei. Im Rahmen der BEG WG wurden für eine zusätzliche Förderung zur Basisförderung verschiedene Standards entwickelt, was die Effizienz angeht, ebenso wie bestimmte Gebäudekategorien.
Effizienzhäuser und Zusatzboni
Bei einer Förderung über die KfW gelten bestimmte technische Standards wie die eines Effizienzhauses: Es gibt die Effizienzhäuser der Stufen 85, 70, 55, 40 und das Effizienzhaus Denkmal. Je niedriger die Zahl ist, desto besser ist die Energieeffizienz des Hauses. Das Effizienzhaus 40 schneidet unter energetischen Gesichtspunkten am besten ab. Im Rahmen der Einführung der BEG-WG wurden neben den Effizienzhäusern weitere Effizienzhaus-Standards für Förderungen entwickelt:
EE-Klasse
Eine Effizienzhaus EE-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 65 Prozent des erforderlichen Energiebedarfs für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erbringen. Voraussetzung ist, dass die klimafreundlichen Wärme- oder Kälteerzeuger im Rahmen der Sanierung erst installiert werden und nicht bereits vorhanden waren. Die Effizienzgebäude EE-Klasse können Sie sowohl im Neubau wie auch bei einer Altbausanierung anstreben und umsetzen. Dann erhalten Sie zusätzlich zu den KfW-Fördersätzen einen Zuschuss von 5 Prozent.
NH-Klasse
Eine Effizienzhaus NH-Klasse wird erreicht, wenn ein Nachhaltigkeitszertifikat mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Bauen“ ausgestellt wurde. Dazu müssen Sie einen Energie-Experten hinzuziehen, der das Zertifikat ausstellt. Nur dann können die Leistungen gefördert werden. Die Effizienzgebäude NH-Klasse gilt sowohl für den Neubau als auch für Komplettsanierungen. Zusätzlich zu den KfW-Fördersätzen erhalten Sie einen Zuschuss von 5 Prozent, wenn Sie eine NH-Klasse umsetzen.
Gebäude „Worst Performing Building“ (WPB)
Häuser, die sich in einem besonders schlechten energetischen Zustand befinden, fasst die KfW in der Gebäudekategorie WPB zusammen: Sie zählen zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland. Ein Haus, das 1957 erbaut wurde und bei dem die Außenwände nicht saniert wurden, gehört beispielsweise in diese Kategorie. Wenn Sie ein WPB zu einem Effizienzhaus sanieren, erhalten Sie zu den Basisfördersätzen einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent.
Serielle Sanierung
Um den Aufwand bei Sanierungen zu reduzieren und die Durchführung zu erleichtern, wurde 2023 in der BEG ein neuer Bonus von 15 Prozent für die serielle Sanierung eingeführt. Das bedeutet, wenn Sie bei der Sanierung vorgefertigte Module beispielsweise für die Anlagentechnik einer Wärmepumpe verwenden, werden Ihnen 15 Prozent der Kosten als Tilgungszuschuss oder direkt ausgezahlter Zuschuss gutgeschrieben. Den neuen Bonus können Sie beim KfW-Förderangebot Wohngebäude – Kredit 261 beantragen – vorausgesetzt Sie sanieren Ihr Haus zu einem Effizienzhaus.
Folgende Fördersätze gelten für die energetische Sanierung bei der KfW
Je nachdem, für welche Effizienzhaus-Standards Sie sich entscheiden, fallen die Fördermittel bei der KfW aus (ohne die Zuschüsse der EE- und NH-Klasse)
Basisförderung BEG WG im Bestand als Tilgungszuschuss (Sanierung)
Effizienzhaus Denkmal: 5 Prozent
Effizienzhaus 85: 5 Prozent
Effizienzhaus 70: 10 Prozent
Effizienzhaus 55: 15 Prozent
Effizienzhaus 40: 20 Prozent
Zusatzboni als Tilgungszuschuss
Zusätzlich zu den Basisfördersätzen der KfW-Förderungen können Sie von folgenden Zusatzboni profitieren:
Effizienzhaus EE-Klasse (erneuerbare Energien): 5 Prozent
Effizienzhaus NH-Klasse (mit Nachhaltigkeitszertifizierung): 5 Prozent
WPB-Bonus (Gebäude „Worst Performing Building“): 10 Prozent
Bonus für serielles Sanieren: 15 Prozent
Tipp: Den Bonus für das serielle Sanieren können Sie mit der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse), der Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) und dem Worst-Performing-Building-Bonus (WPB) kombinieren.
Förderung Photovoltaik-Anlagen
Bei PV-Anlagen greift das KfW-Programm 270. Darüber hinaus profitieren Sie vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), bei dem unter anderem 2023 verbesserte Rahmenbedingungen für Solarenergie eingeführt wurden.
Allgemeine Infos zur KfW-Förderung
Eine Förderung der Heizung durch die KfW ist bei einer Komplettsanierung eines Hauses zu einem sogenannten KfW-Effizienzhaus oder im Neubau möglich. In diesem Fall können Sie den Kredit 261 nutzen.
Eine Förderung für eine neue Heizung in einem bestehenden Gebäude erhalten Sie, wenn Sie auf erneuerbare Energieträger umsteigen. In diesem Fall können Sie die Grundförderung von 30 Prozent erhalten. Aktuelle Infos zur KfW-Förderung finden Sie auf der Website der KfW. Eine KfW-Förderung für eine neue Ölheizung ist weder bei Sanierung noch im Neubau möglich.
KfW-Förderprogramme
Die KfW-Förderung lohnt sich zum einen, da der Zinssatz für einen Kredit in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Bundesmitteln verbilligt wird. Zum anderen müssen Sie dank attraktiver Tilgungszuschüsse einen Teil des Darlehens nicht zurückzahlen. Dabei gilt: Je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard der neuen Immobilie ist, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus.
Zusammen mit den KfW-Förderangeboten zur BEG können Sie einen Zuschuss für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz beantragen: 50 Prozent der förderfähigen Kosten werden Ihnen zurückerstattet.
BAFA-Förderung
Wenn Sie Ihre Heizung fit für die Zukunft machen möchten, sind Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an der richtigen Adresse.
So stellen Sie einen Antrag auf eine KfW-Förderung
Sie interessieren sich für eine Finanzierung im Rahmen der KfW-Förderprogramme für energetisches Bauen und Sanieren?
Die Zuschüsse für den Heizungstausch können Sie künftig bei der KfW beantragen werden. Bei der Antragstellung für die Heizungsförderung sowie für sonstige Effizienzmaßnahmen muss ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorgelegt werden. Diese Pflicht wurde eingeführt, um die Förderung für konkret geplante, umsetzungsreife Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Es soll vermieden werden, Fördermittel für Vorhaben zu blockieren, die nicht zügig umgesetzt werden. Die Erteilung der zu beantragenden Förderzusage ist als aufschiebende oder auflösende Bedingung in den Lieferungs- oder Leistungsvertrag aufzunehmen. Das bedeutet, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage kommt.
Übergangsregelung
Der Heizungstausch kann seit der Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger im Dezember 2023 beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. So profitieren Sie schnell von den neuen Fördersätzen. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.
Die Antragstellung für die Heizungsförderung bei der KfW ist voraussichtlich ab 27. Februar 2024 möglich. Die Antragstellung für weitere Antragstellergruppen beginnt zeitlich gestaffelt im Verlauf des Jahres 2024.
Sie haben bereits in die Modernisierung Ihrer Immobilie investiert, dafür aber vorab keine KfW-Förderung für eine neue Heizung oder andere Sanierungsmaßnahmen beantragt? Dann können Sie die Baumaßnahmen im kommenden Jahr von der Steuer absetzen und dafür eine Steuerermäßigung erhalten. Die steuerliche Förderung wurde 2020 von der Bundesregierung als Alternative zu der Förderung durch KfW und BAFA eingeführt.
Achtung: Zuschüsse für einzelne Effizienzmaßnahmen wie die Heizungsoptimierung oder Maßnahmen die Gebäudehülle oder Anlagentechnik betreffend können beim BAFA seit dem 1. Januar 2024 beantragt werden.
Antragstellung für KfW-Kredite
Bei den Kreditprogrammen für energieeffizientes Sanieren sowie für energetisches Bauen gilt: In einem ersten Schritt müssen Sie einen Experten für Energieeffizienz beauftragen, der Sie bei Ihrem Vorhaben begleitet. Zugelassen sind alle, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. In einem nächsten Schritt müssen Sie dann einen Finanzierungspartner vor Ort finden, der den Kredit für Sie bei der KfW beantragt. Das kann etwa Ihre Sparkasse, Direktbank oder eine Versicherung sein. Vereinbaren Sie also vor Beginn Ihres Bauvorhabens oder dem Kauf einer Immobilie einen Termin mit dem Finanzierungspartner.
Auch den KfW-Kredit für eine erneuerbare Heizung können Sie nicht direkt bei der KfW, sondern nur über einen Finanzierungspartner beantragen. Wenn Sie bei der KfW für die Förderung einer erneuerbaren Heizung einen Antrag stellen, ist die vorherige Einbindung eines Experten keine Pflicht, sie wird aber von der KfW empfohlen.
Nach Abschluss des Kreditvertrags und sobald Sie eine Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie mit Hausbau oder Sanierung starten beziehungsweise die förderfähige Immobilie erwerben.
Wichtige Schritte auf einen Blick
Bei der Planung einen Energieeffizienz-Experten einbinden.
Die Förderung mit dem jeweiligen Finanzpartner besprechen und die Beratung dokumentieren.
Liefer- und Leistungsverträge abschließen und Unternehmen beauftragen.
Die Förderung beim Finanzierungspartner beantragen und erst danach mit den Bauarbeiten starten.
Keine Fördermittel ohne hydraulischen Abgleich
Beachten Sie, dass der Nachweis eines hydraulischen Abgleichs zwingend ist, um Fördermittel der KfW zu erhalten. Ein professioneller Abgleich der Heizungsanlage garantiert, dass Heizkörper und Heizflächen genau mit der benötigten Menge Heizwasser versorgt werden. Nur mit einer durch diese Maßnahme richtig eingestellten Anlage heizen Sie energieeffizient und senken dauerhaft Ihre Heizkosten. Weitere Informationen zu den verschiedenen Förderprodukten der KfW im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren erhalten Sie über das Online-Angebot der KfW. Bei Fragen zu den Förderprogrammen können Sie auch die kostenfreie KfW-Servicenummer 0800 539 9002 nutzen (Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr). Auch Ihr Fachhandwerksbetrieb unterstützt Sie gern bei der Suche nach passenden Fördermitteln.
Hier finden Sie mithilfe dreier landesweiter Online-Datenbanken einen Fachbetrieb für den ordnungsgemäßen Um- oder Einbau einer neuen Heizung, einen Ofenbauer oder Fachausstellungen, um Inspiration und Beratung zu erhalten.