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Ein modernes Haus mit einem Garten davor.
Förderung

KfW-Förderung 2026

Zuschüsse und Kredite für Heizung und Sanierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Austausch einer alten Heizung und die umfassende energetische Sanierung eines Wohngebäudes.

Für eine neue, klimafreundliche Heizung vergibt die KfW einen Zuschuss. Wer ein bestehendes Haus zum Effizienzhaus saniert oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kauft, kann den zinsverbilligten KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss nutzen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderhöchstbeträge und Bonusregeln.

FAKT

Bis zu 22.400 Euro Zuschuss für die erste Wohneinheit

Selbstnutzende Eigentümer in der niedrigsten Einkommensstufe können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Für die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW bis zum 31. Januar 2027 höchstens 28.000 Euro. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 22.400 Euro.

Quelle: BMWE, BEG-Richtlinien vom 17. Juli 2026, gültig ab 21. Juli 2026.

Welche KfW-Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Die KfW hält unterschiedliche Förderwege bereit. Entscheidend ist, ob Sie nur die Heizung austauschen, das gesamte Gebäude energetisch sanieren oder eine bereits bezuschusste Einzelmaßnahme mit einem ergänzenden Kredit finanzieren möchten.

Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Programme für private Eigentümer ein. Hinweis: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Lüftungstechnik und Heizungsoptimierung werden dagegen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst.

Ihr VorhabenKfW-FörderproduktFörderart
Eine alte Heizung ersetzen oder
einen Netzanschluss herstellen
Heizungsförderung für
Privatpersonen – Wohngebäude 458
Zuschuss
Ein bestehendes Wohngebäude
vollständig zum Effizienzhaus
sanieren
Wohngebäude – Kredit 261Förderkredit mit Tilgungszuschuss
Eine bereits bezuschusste
Einzelmaßnahme finanzieren
Ergänzungskredit 358/359Förderkredit
Ein klimafreundliches Wohngebäude
neu bauen oder erstmals kaufen
Klimafreundlicher Neubau 297/298Separater Förderkredit
Quelle: KfW-Produktseiten 458, 261, 358/359 und 297/298; Stand: 21. Juli 2026.

KfW-Zuschuss für eine neue Heizung

Die KfW-Heizungsförderung unterstützt Eigentümer, die in einem bestehenden Wohngebäude eine förderfähige Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz herstellen lassen. Das Gebäude muss zum Zeitpunkt des Antrags seit mindestens fünf Jahren bestehen. Zum geförderten Vorhaben gehören neben dem Wärmeerzeuger auch unmittelbar notwendige Umfeldmaßnahmen, Fachplanung und Baubegleitung. Der Heizungstausch muss mit einer Optimierung des Heizungsverteilungssystems verbunden werden, in der Regel einschließlich hydraulischem Abgleich.

Welche Heizungen fördert die KfW?

Förderfähig sind Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen oder den Anschluss an ein förderfähiges Wärmenetz ermöglichen. Ob ein konkretes Gerät die technischen Mindestanforderungen erfüllt, wird über die Bestätigung zum Antrag geprüft. Die aktuelle KfW-Förderung umfasst insbesondere folgende Systeme:

WICHTIG

Reine Öl- und Gasheizungen erhalten keinen Zuschuss

Die KfW bezuschusst keine neue, ausschließlich fossil betriebene Öl- oder Gasheizung. Bei einer wasserstofffähigen Gasheizung sind nur die nachgewiesenen Mehrkosten für die Wasserstofffähigkeit förderfähig, nicht die vollständigen Kosten der Gasheizung.

Quelle: BMWE, BEG-Richtlinien vom 17. Juli 2026, gültig ab 21. Juli 2026.

Wann kann der Wärmenetzanschluss Vorrang haben?

Ist für ein Grundstück aufgrund einer kommunalen Entscheidung oder einer rechtsverbindlichen Erklärung des Wärmeversorgers innerhalb von drei Jahren ein Anschluss an ein Wärmenetz vorgesehen, kann die Förderung auf den Wärmenetzanschluss begrenzt sein. Eine dezentrale Einzelheizung, etwa eine Wärmepumpe, wäre dann unter Umständen nicht förderfähig. Prüfen Sie deshalb vor der Planung, ob für Ihr Grundstück bereits ein verbindlicher Anschluss- und Benutzungszwang oder eine belastbare Anschlusszusage des Wärmeversorgers besteht.

Wie hoch ist die KfW-Heizungsförderung?

Die Heizungsförderung setzt sich aus der Grundförderung und möglichen Zusatzboni zusammen.

Die Grundförderung steht auch Vermietern offen. Der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Einkommens-Bonus sind dagegen an eine selbst genutzte Hauptwohnung oder alleinige Wohnung gebunden. Mehrere Förderbestandteile lassen sich kombinieren, die KfW begrenzt den Gesamtfördersatz jedoch grundsätzlich auf 70 Prozent. In der niedrigsten Einkommensstufe sind bis zu 80 Prozent möglich.

FörderbestandteilHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Förderfähige Heizung oder
förderfähiger Gebäude- oder
Wärmenetzanschluss
Klimageschwindigkeits-Bonus16 % bis 31.01.2027Selbstnutzende Eigentümer und
Austausch einer berechtigten,
funktionsfähigen alten Heizung
Einkommens-Bonus10 %, 30 % oder 40 %Selbstnutzende Eigentümer und
entsprechendes zu versteuerndes
Haushaltsjahreseinkommen
Familienregelung10.000 Euro höhere EinkommensgrenzeMindestens ein
kindergeldberechtigtes Kind unter
18 Jahren lebt mit im Haushalt
Obergrenzegrundsätzlich 70 %Gilt bei der Kombination mehrerer
Förderbestandteile
Obergrenze bei niedrigem Einkommenbis zu 80 %Bis 30.000 Euro
Haushaltsjahreseinkommen; mit
Familienregelung bis 40.000 Euro
Quelle: KfW, Heizungsförderung 458 und BEG-Richtlinien 2026; Stand: 21. Juli 2026.

Was gilt für den Klimageschwindigkeits-Bonus?

Der Klimageschwindigkeits-Bonus belohnt den vorzeitigen Austausch bestimmter funktionsfähiger Altanlagen in der selbst genutzten Wohnung. Förderfähig ist unter anderem der Austausch einer Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung sowie einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Die alte Anlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Der Bonus beträgt zunächst 16 Prozent und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte.

Antrag abKlimageschwindigkeits-Bonus
ab 21.07.202616 %
ab 01.02.202712 %
ab 01.08.20278 %
ab 01.02.20284 %
ab 01.08.2028entfällt
Quelle: KfW, Heizungsförderung 458 und BEG-Richtlinien 2026; Stand: 21. Juli 2026.

Wie wird der Einkommensbonus berechnet?

Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen, nicht nach dem Bruttoeinkommen. Maßgeblich ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Als Nachweis verlangt die KfW die entsprechenden Einkommensteuerbescheide. Der Bonus wird nur für die selbst genutzte Hauptwohnung oder alleinige Wohnung gewährt.

Zu versteuerndes
Haushaltsjahreseinkommen
Haushalt ohne
minderjähriges Kind
Haushalt mit mindestens
einem minderjährigen Kind
bis 30.000 Euro40 %40 %
30.001 bis 40.000 Euro30 %40 %
40.001 bis 50.000 Euro10 %30 %
50.001 bis 60.000 Eurokein Bonus10 %
ab 60.001 Eurokein Bonuskein Bonus
Die Familienregelung erhöht die Bemessungsgrenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens pauschal und einmalig um 10.000 Euro. Quelle: KfW, Heizungsförderung 458 und BEG-Richtlinien 2026; Stand: 21. Juli 2026.

BEISPIEL

So wirkt sich die Familienregelung aus

Eine Familie mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro und mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren wird für die Bonusprüfung wie ein Haushalt mit 30.000 Euro Einkommen behandelt. Damit kann der Einkommensbonus 40 Prozent betragen. Die Familienregelung ist kein eigener Geldbonus, sondern verändert die Einkommensgrenze.

Wie beantragen Sie die KfW-Heizungsförderung?

Der Zuschuss muss beantragt werden, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Anders als häufig angenommen, wird für den Antrag bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt. Dieser Vertrag muss die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennen. Eine nachträgliche Ergänzung der Förderbedingung ist nicht zulässig.

  1. Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten beauftragen: Lassen Sie die geplante Heizung prüfen und eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Die BzA enthält unter anderem Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
  2. Vertrag mit Förderbedingung abschließen: Schließen Sie den Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung ab. Das geplante Umsetzungsdatum muss im Bewilligungszeitraum liegen.
  3. Zuschuss im Portal „Meine KfW“ beantragen: Für den Online-Antrag benötigen Sie die 15-stellige BzA-ID. Der Antrag muss vor dem Beginn der eigentlichen Arbeiten gestellt werden.
  4. Vorhaben innerhalb von 36 Monaten umsetzen: Nach der Zusage kann der Fachbetrieb mit den Arbeiten beginnen. Nach Abschluss erstellt er oder der Energieeffizienz-Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
  5. Nachweise einreichen und Auszahlung beantragen: Laden Sie die BnD, Rechnungen und gegebenenfalls Nachweise für Boni in „Meine KfW“ hoch. Die Rechnungen müssen unbar bezahlt worden sein.

STIMMT NICHT

Ein Vertrag vor dem Förderantrag schließt den Zuschuss nicht automatisch aus

Für die KfW-Heizungsförderung ist vor dem Antrag sogar ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag erforderlich. Entscheidend ist, dass dieser Vertrag von Anfang an eine aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthält und die Arbeiten noch nicht begonnen haben.

Quelle: KfW, Heizungsförderung 458; Stand: 21. Juli 2026

Welche Kosten berücksichtigt die KfW?

Der Fördersatz wird nur auf die von der KfW anerkannten Kosten angewendet.

Kosten angewendet. Für die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW zunächst höchstens 28.000 Euro. In Einfamilienhäusern mit separater Einliegerwohnung sowie in Zwei- und Mehrfamilienhäusern kommen gestaffelte Beträge für weitere Wohneinheiten hinzu. Die tatsächliche Rechnung darf höher ausfallen; der Anteil oberhalb des Förderhöchstbetrags fließt jedoch nicht in die Zuschussberechnung ein.

WohneinheitMaximal förderfähige Kosten
erste Wohneinheit28.000 Euro
zweite bis sechste Wohneinheit16 jeweils 15.000 Euro
ab der siebten Wohneinheitjeweils 8.000 Euro

Wie sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit?

Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals am 1. Februar 2027. Danach reduziert ihn die KfW jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro. Für die Förderhöhe zählt der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Betrag.

Antrag abFörderhöchstbetrag erste Wohneinheit
21.07.202628.000 Euro
01.02.202727.250 Euro
01.08.202726.500 Euro
01.02.202825.750 Euro
01.08.202825.000 Euro
01.02.202924.250 Euro
01.08.202923.500 Euro
01.02.203022.750 Euro
01.08.203022.000 Euro
Quelle: KfW, Anpassungen in der BEG 2026; Stand: 21. Juli 2026.

Rechenbeispiel: Wie hoch kann der Zuschuss für eine Biomasseheizung sein?

Ein selbstnutzender Eigentümer möchte seine noch funktionsfähige Ölheizung durch eine förderfähige Pelletheizung ersetzen. Die förderfähigen Investitionskosten für die neue Heizung, den Ausbau der Altanlage und die notwendigen Installationsarbeiten betragen insgesamt 34.000 Euro.

Die KfW berücksichtigt für die erste Wohneinheit bis zum 31. Januar 2027 höchstens 28.000 Euro. Der Eigentümer hat ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 45.000 Euro und erfüllt die Voraussetzungen für folgende Förderbestandteile: Grundförderung = 30 Prozent; Klimageschwindigkeits-Bonus = 16 Prozent und Einkommens-Bonus = 10 Prozent. Damit ergibt sich ein Fördersatz von insgesamt 56 Prozent.

RECHNUNG

28.000 Euro × 56 Prozent = 15.680 Euro Zuschuss

Von den Gesamtkosten in Höhe von 34.000 Euro verbleiben damit mindestens 18.320 Euro beim Eigentümer.

Rechenbeispiel auf Grundlage der KfW-Förderbedingungen, Stand: 21. Juli 2026.

Welche früheren Boni sind entfallen?

Der frühere Effizienzbonus von fünf Prozent für bestimmte Wärmepumpen ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Auch der pauschale Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen wird nicht mehr gewährt. Wärmepumpen und Biomasseheizungen bleiben grundsätzlich förderfähig, wenn sie die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

AUSBLICK

Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen ab 2027 angekündigt

Im ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen grundsätzlich auf 15 Prozent sinken. Für Wärmepumpen, die innerhalb der Europäischen Union gefertigt oder zusammengebaut werden, ist ein zusätzlicher Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent vorgesehen. Somit bliebe nominell ein Basisfördersatz von 30 Prozent weiterhin möglich. Die endgültigen Voraussetzungen stehen noch nicht fest.

Quelle: KfW, Anpassungen in der BEG 2026; Stand: 21. Juli 2026.

Was fördert das BAFA statt der KfW?

Das BAFA bezuschusst im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ weitere energetische Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand. Dazu gehören insbesondere die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken, neue Fenster und Außentüren, Lüftungs– und sonstige Anlagentechnik sowie die Heizungsoptimierung mit hydraulischem Abgleich oder Pumpentausch. Für diese Maßnahmen gelten eigene Förderbedingungen und ein eigenes Antragsverfahren direkt beim BAFA.

Broschüren und Formulare

Die Reihe der VdZ-Informationsbroschüren wird kontinuierlich erweitert und steht Ihnen als Download kostenfrei zur Verfügung.

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KfW-Förderprodukt Kredit Nr. 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus

Der KfW-Kredit 261 finanziert die umfassende Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes oder einer Wohnung zum Effizienzhaus sowie den Ersterwerb einer frisch sanierten Immobilie.

Der Kreditbetrag liegt bei bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich zur Zinsverbilligung kann ein Tilgungszuschuss gewährt werden. Ein Tilgungszuschuss reduziert den Kreditbetrag, den der Eigentümer zurückzahlen muss; eine Barauszahlung ist nicht möglich. Für das Vorhaben muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden.

Welche Tilgungszuschüsse gelten seit Juli 2026?

Effizienzhaus-StufeEE-KlasseNH-Klasse
Effizienzhaus 4010 %15 %
Effizienzhaus 555 %10 %
Effizienzhaus 70kein Tilgungszuschuss5 %
Effizienzhaus 85kein Tilgungszuschuss5 %
Effizienzhaus Denkmal5 %10 %
Berechnung auf einen Kreditbetrag von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Quelle: KfW, Wohngebäude – Kredit 261; Stand: 21. Juli 2026.

Welche Zusatzboni gibt es bei der Effizienzhaus-Sanierung?

Für besonders anspruchsvolle Sanierungen können weitere Tilgungszuschüsse hinzukommen. Der Bonus für ein Worst Performing Building (WPB) beträgt zehn Prozentpunkte, wenn das Gebäude die festgelegten Nachweiskriterien erfüllt. Ein WPB gehört zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des Gebäudebestands; das Baujahr allein reicht für die Einstufung nicht aus. Bei einer seriellen Sanierung mit digital geplanten und industriell vorgefertigten Bauteilen beträgt der Bonus derzeit 15 Prozentpunkte für die Effizienzhaus-Stufen 40 und 55.

GEPLANT

Serielle Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE

Für die serielle Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE ist ein Bonus von fünf Prozentpunkten vorgesehen. Die technische Beantragung soll nach Angaben der KfW voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein. Bis dahin sollte die Erweiterung ausdrücklich als angekündigt und noch nicht beantragbar gekennzeichnet werden.

Quelle: KfW, Anpassungen in der BEG 2026; Stand: 21. Juli 2026.

Wie beantragen Sie den KfW-Kredit 261?

Für den KfW-Kredit 261 gelten andere Verfahrensschritte als beim Heizungszuschuss. Der Antrag läuft nicht über „Meine KfW“, sondern über eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder einen anderen Finanzierungspartner. Sprechen Sie frühzeitig mit dem Finanzierungspartner, bevor Sie verbindliche Verträge ohne Förderbedingung abschließen oder mit den Bauarbeiten beginnen.

  1. Energieeffizienz-Experten einbinden: Der Experte entwickelt das Sanierungskonzept, legt die angestrebte Effizienzhaus-Stufe fest und erstellt die Bestätigung zum Antrag.
  2. Finanzierungspartner ansprechen: Der Finanzierungspartner prüft die Finanzierung und beantragt den Kredit bei der KfW. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vorher erfolgen.
  3. Verträge und Vorhabenbeginn richtig abstimmen: Verträge vor dem Antrag sind nur mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung zulässig. Alternativ kann der Finanzierungspartner vorab ein dokumentiertes Beratungsgespräch durchführen.
  4. Zusage abwarten und Sanierung umsetzen: Nach der Zusage können die Arbeiten beginnen. Der Energieeffizienz-Experte begleitet die Sanierung und prüft die Einhaltung der technischen Anforderungen.
  5. Bestätigung nach Durchführung einreichen: Nach Abschluss reicht der Finanzierungspartner die BnD ein. Die KfW schreibt den Tilgungszuschuss dem Kredit gut.

Ergänzungskredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen

Mit dem KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 lassen sich bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen finanzieren.

Dazu zählen zum Beispiel der KfW-geförderte Heizungstausch oder eine vom BAFA bezuschusste Dämmung. Der Kredit beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA. Der Ergänzungskredit wird über einen Finanzierungspartner beantragt und kann nicht unabhängig von der Zuschussförderung genutzt werden.

STIMMT NICHT

Ein Vertrag vor dem Förderantrag schließt den Zuschuss nicht automatisch aus

Für die KfW-Heizungsförderung ist vor dem Antrag sogar ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag erforderlich. Entscheidend ist, dass dieser Vertrag von Anfang an eine aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthält und die Arbeiten noch nicht begonnen haben.

Quelle: KfW, Heizungsförderung 458; Stand: 21. Juli 2026.

Handwerker­suche und Ausstellungs­­verzeichnis

Hier finden Sie mithilfe dreier landesweiter Online-Datenbanken einen Fachbetrieb für den ordnungsgemäßen Um- oder Einbau einer neuen Heizung, einen Ofenbauer oder Fachausstellungen, um Inspiration und Beratung zu erhalten.

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Wie wird die Komplettsanierung eines Wohngebäudes gefördert?

Die BEG Wohngebäude (BEG WG) fördert die umfassende Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes zum Effizienzhaus.

Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Gebäudestandard, der den Gesamtenergiebedarf und die Qualität der Gebäudehülle bewertet. Gefördert wird nicht eine einzelne Maßnahme, sondern das abgestimmte Sanierungspaket für das gesamte Gebäude. Die Finanzierung erfolgt über den KfW-Kredit 261 mit einem möglichen Tilgungszuschuss. Auch der Ersterwerb eines frisch energetisch sanierten Effizienzhauses kann förderfähig sein.

DEFINITION

Was bedeutet Effizienzhaus?

Die Effizienzhaus-Stufe beschreibt, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude ist. Je niedriger die Zahl der Effizienzhaus-Stufe, desto geringer ist der zulässige Energiebedarf. Zusätzlich gelten Anforderungen an die Wärmeverluste über die Gebäudehülle. Ab dem 21. Juli 2026 sind die geförderten Stufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal an eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeits-Klasse gekoppelt.

Seit dem 21. Juli 2026 werden die Effizienzhausstufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal nur noch mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH) gefördert. Für die EE-Klasse müssen mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs für die Wärme- und Kälteversorgung durch erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme gedeckt werden. Für die NH-Klasse ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erforderlich. EE- und NH-Klasse sind alternative Förderwege und werden nicht miteinander kombiniert. Ein Energieeffizienz-Experte begleitet das Vorhaben und weist die Einhaltung der technischen Anforderungen nach. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.

Welche Tilgungszuschüsse gelten bei der Effizienzhaus-Sanierung?

Effizienzhaus-KlasseTilgungszuschuss ab 21.07.2026
Effizienzhaus 40 EE10 %
Effizienzhaus 40 NH15 %
Effizienzhaus 55 EE5 %
Effizienzhaus 55 NH10 %
Effizienzhaus 70 EEkeinTilgungszuschuss 
Effizienzhaus 70 NH5 %
Effizienzhaus 85 EEkein Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 85 NH5 %
Effizienzhaus Denkmal EE5 %
Effizienzhaus Denkmal NH10 %

Auch bei Effizienzhaus 70 EE und Effizienzhaus 85 EE bleibt der zinsverbilligte Förderkredit grundsätzlich bestehen, obwohl kein regulärer Tilgungszuschuss vorgesehen ist. Die Nachhaltigkeits-Klasse liegt bei jeder Effizienzhaus-Stufe fünf Prozentpunkte über der entsprechenden EE-Klasse. Die tatsächlichen Kreditkonditionen hängen vom Zeitpunkt der Zusage, der Laufzeit und dem gewählten Finanzierungsmodell ab. Zusätzlich können bei erfüllten Voraussetzungen Bonusförderungen hinzukommen.

Welche Zusatzboni gibt es bei der BEG WG?

ZusatzbonusHöhe und Voraussetzung
WPB-Bonus10 Prozentpunkte bei Sanierung eines
Worst Performing Building;
maßgeblich sind die Förderbedingungen
der jeweiligen Effizienzhaus-Stufe
Serielle Sanierung EH 40/5515 Prozentpunkte bei
Effizienzhaus 40 oder 55, j
eweils EE- oder NH-Klasse
Serielle Sanierung EH 70 EE5 Prozentpunkte; technische
Beantragung voraussichtlich
ab Ende September 2026 möglich

Ein Worst Performing Building (WPB) gehört zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des Gebäudebestands. Der Nachweis erfolgt über festgelegte Kriterien, wozu beispielsweise ein Energiebedarfsausweis mit Effizienzklasse H oder ein entsprechend hoher Endenergiebedarf zählen. Das Baujahr allein reicht nicht aus. Bei der seriellen Sanierung werden digital geplante und industriell vorgefertigte Fassaden-, Dach- oder Anlagenteile eingesetzt. Der Bonus für serielle Sanierung kann mit dem WPB-Bonus und einer NH-Klasse kombiniert werden. Insgesamt sind im KfW-Programm 261 bis zu 40 Prozent Tilgungszuschuss möglich.

Quelle: KfW, Wohngebäude – Kredit 261, und finale Richtlinie BEG Wohngebäude

Welche Förderung gilt für einen klimafreundlichen Neubau?

Neubauten werden nicht über die BEG-Wohngebäude-Sanierung und das KfW-Programm 261 gefördert.

Für den Neubau und den Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes gelten insbesondere die KfW-Programme 297 und 298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“. Die Förderung wird als zinsverbilligter Kredit vergeben. Die Höhe hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und einem möglichen Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ab.

KfW-FörderstufeMöglicher Kredit je Wohneinheit
Klimafreundliches Effizienzhaus 40bis zu 100.000 Euro
Effizienzhaus 40 mit Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude
bis zu 150.000 Euro
Zeitlich befristete Förderstufe
Effizienzhaus 55
bis zu 100.000 Euro

Die befristete Förderung des Effizienzhauses 55 endet spätestens am 31. Dezember 2026 oder früher, wenn die verfügbaren Bundesmittel ausgeschöpft sind. Für die Förderstufe gelten zusätzliche Voraussetzungen, darunter eine gültige Baugenehmigung und ein noch nicht begonnenes Vorhaben. Der Antrag wird vor Vorhabensbeginn über einen Finanzierungspartner gestellt.

Quelle: KfW, Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude 297/298, Stand Juli 2026

Neubau und Photovoltaik: eigene KfW-Programme

Der klimafreundliche Neubau und die Finanzierung einer Photovoltaikanlage gehören nicht zur Heizungsförderung 458 oder zum Sanierungskredit 261.

Für klimafreundliche Neubauten und den Ersterwerb gelten insbesondere die KfW-Programme 297 und 298. Photovoltaikanlagen können über das Förderprodukt Kredit Nr. 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ finanziert werden.

Auf einem Tisch liegen Baupläne, Geldstücke und zwei abmontierte Thermostate.

Steuerliche Förderung

Mit dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung können Sie staatliche Förderung für die Heizung nutzen.

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Beratung und Kontakt zur KfW

Die KfW bietet für die Heizungsförderung und für Sanierungs- und Kreditprogramme getrennte kostenfreie Servicenummern an.

Die Hotline informiert zu Förderprodukten und zum Verfahren, ersetzt aber keine technische Energieberatung, Finanzierungsberatung oder Steuerberatung. Bei technischen Fragen zur geplanten Heizung ist ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte zuständig; der Kredit 261 und der Ergänzungskredit werden über einen Finanzierungspartner beantragt.

ThemaKostenfreie HotlineErreichbarkeit
Heizungsförderung0800 539 9013Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr
Bauen, Sanieren und Wohnwirtschaft0800 539 9002Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr

Internet: www.kfw.de
Weitere Kontaktmöglichkeiten: www.kfw.de/Über-die-KfW/Kontakt/
Postanschrift: KfW Bankengruppe, Palmengartenstraße 5–9, 60325 Frankfurt am Main.

Quelle: KfW-Kontaktseite, Stand: 21. Juli 2026.

Häufige Fragen zur KfW-Förderung 2026

Die KfW gewährt grundsätzlich höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer in der niedrigsten Einkommensstufe können bis zu 80 Prozent erhalten. Für die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW bis zum 31. Januar 2027 höchstens 28.000 Euro; der maximale Zuschuss beträgt damit 19.600 Euro bzw. 22.400 Euro. Kosten oberhalb des Höchstbetrags werden nicht bezuschusst.

a. Vermieter können grundsätzlich die Grundförderung von 30 Prozent für eine förderfähige Heizung oder einen förderfähigen Netzanschluss beantragen. Der Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus setzen jedoch voraus, dass der Eigentümer die geförderte Wohnung selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz nutzt. Für vermietete Wohnungen bleibt es daher in der Regel bei der Grundförderung.

Ja. Elektrisch angetriebene Wärmepumpen bleiben förderfähig und erhalten derzeit 30 Prozent Grundförderung. Der frühere Effizienzbonus von fünf Prozent ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen.

Für das erste Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus angekündigt, der allerdings mit der Grundförderung so verrechnet werden soll, dass es beim Grundfördersatz von 30 Prozent bleibt. Bis zur Veröffentlichung der endgültigen Anforderungen gelten die aktuellen Konditionen.

Ja. Nach einer Zuschusszusage für den Heizungstausch oder einem BAFA-Zuwendungsbescheid kann ein Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bei der KfW beantragt werden. Der Kredit wird über einen Finanzierungspartner abgeschlossen. Ohne vorherige Zuschusszusage oder BAFA-Bescheid ist der Ergänzungskredit nicht verfügbar.

Ja. Der Antrag muss vor dem Beginn der eigentlichen Arbeiten gestellt werden. Beim Heizungszuschuss benötigen Sie bereits vor dem Antrag eine BzA und einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung. Beim KfW-Programm 261 “Wohngebäude- Kredit“ wird der Antrag über einen Finanzierungspartner eingereicht; verbindliche Verträge ohne Förderbedingung und der Baubeginn dürfen nicht vor dem vorgesehenen Antragsschritt erfolgen.

Primärquellen und weiterführende Informationen

Die Fördersätze und Verfahrensregeln auf dieser Seite beruhen auf den KfW-Produktseiten und den seit 21. Juli 2026 geltenden BEG-Richtlinien. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern und stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Vor einem Antrag sind deshalb immer die aktuellen Merkblätter und Produktinformationen der KfW maßgeblich.

HERSTELLERNEUTRAL SEIT 2007

Unabhängige Orientierung rund ums Heizen

intelligent-heizen.info informiert unabhängig von einzelnen Herstellern und ohne Produktempfehlungen. Die Inhalte ordnen Förderprogramme und technische Möglichkeiten anhand fachlicher Kriterien ein. Grundlage sind Primärquellen von KfW, BAFA und Bundesministerien sowie die Expertise der VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V.

Rechtlicher Hinweis: Diese Zusammenfassung dient ausschließlich Informationszwecken. Rechtlich verbindlich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien, Merkblätter und Förderzusagen. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern und stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Bildnachweise: © VdZ / Thilo Ross, VdZ / Bjoern Luelf

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