Das KfW-Förderprogramm Zuschuss 442 wurde ab 2024 ersatzlos gestrichen. Bereits im Jahr 2023 waren die Fördermittel nach nur einem Tag ausgeschöpft. Eine Fortführung des Programms wurde nun seitens der Bundesregierung ausgeschlossen.
Das KfW-Förderprogramm Zuschuss 442 wurde ab 2024 ersatzlos gestrichen. Bereits im Jahr 2023 waren die Fördermittel nach nur einem Tag ausgeschöpft. Eine Fortführung des Programms wurde nun seitens der Bundesregierung ausgeschlossen.
Über das KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ wurde bisher ein Zuschuss von 10.200 Euro für die Kombination aus Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher gewährt. Grund für die Einstellung der Förderung ist das Milliardenloch im Haushalt der Bundesregierung.
Für den Erwerb und die Errichtung gab bisher es folgende Förderung:
- Ladestation mit mindestens 11 Kilowatt Leistung: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1200 Euro pauschal
- Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung: 600 Euro pro kWp, maximal 6000 Euro
- Solarstromspeicher mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Kapazität: 250 Euro pro kWh, maximal 3000 Euro
Ausbau der bundesweiten Ladeinfrastruktur statt Wallbox-Förderung im Eigenheim
Für 2023 hatte das Verkehrsministerium rund 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, für 2024 waren ursprünglich weitere 200 Millionen Euro angekündigt. Mit dem Förderprogramm 442 sollten Eigenheimbesitzer, die ihr Haus auch selbst bewohnen, finanziell bei der Installation einer E-Auto-Ladestation in Verbindung mit Solaranlage und –speicher unterstützt werden.
Was passiert mit bereits gestellten Anträgen?
Haben Hauseigentümer bereits einen Antrag gestellt, alle Fördervoraussetzungen erfüllt und eine Förderzusage erhalten, ist die Förderung für sie reserviert. Nach Angaben der KfW können bereits erteilte Förderzusagen in voller Höhe ausfinanziert werden.
Ab März 2024 müssen die im Jahr 2023 geförderten Privathaushalte nachweisen, dass sie ihre Vorhaben nach den Vorgaben der KfW durchgeführt haben. Belege über Kauf, Installation und Anschluss der Komponenten müssen im Kundenportal der Bank hochgeladen werden. Ist alles in Ordnung, erfolgt anschließend die Auszahlung. Nach Inbetriebnahme muss das geförderte Gesamtsystem mindestens sechs Jahre genutzt werden.
Gibt es andere Fördermöglichkeiten?
Ja. Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen unterstützen Privatpersonen (und Unternehmen) finanziell beim Aufbau von Ladeinfrastruktur. Auch einige Städte und Gemeinden bieten eigene Förderprogramme an. Eine Übersicht finden Sie auf der Website des ADAC.
Bildnachweis: © VdZ – Intelligent heizen / Bjoern Luelf