Das bisherige „Heizungsgesetz“ steht vor dem Aus. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz verspricht Eigentümern wieder mehr Freiheiten bei der Heizungswahl. Und es ersetzt die starre 65-Prozent-EE-Wärmepflicht durch eine schrittweise Bio-Brennstoffstrategie. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
Union und SPD haben am 24.2.2026 die Leitlinien für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) präsentiert. Es soll voraussichtlich ab Mitte 2026 das derzeit geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) ablösen. Zu beachten ist: Derzeit liegen lediglich politische Eckpunkte vor, die nachfolgend vorgestellt werden; der konkrete Gesetzentwurf folgt noch.
Geplante neue Heizungs-Regelungen für Hausbesitzer
- Ziel der Bundesregierung bleibt, dass neue Heizungen langfristig überwiegend CO₂-frei betrieben werden. Deutschland soll bis 2045 auch im Gebäudesektor klimaneutral werden. Für das Jahr 2030 ist eine erste Begutachtung vorgesehen. Sollte sich ergeben, dass die Sektorenziele verfehlt werden, will der Gesetzgeber nachsteuern – gegebenenfalls auch mit verschärften Vorgaben.
- Eigentümer sollen beim Einbau eines neuen Wärmeerzeugers künftig wieder freier und einfacher zwischen verschiedenen Heiztechniken wählen können. Denn der bisher zentrale § 71 des GEG 2024, der die Anforderungen an eine Heizungsanlage detailliert regelt, wird gestrichen.
Für Eigentümer bedeutet das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Die starre Vorgabe, 65 Prozent erneuerbare Energien zur Wärmebereitstellung beim Einbau eines neuen Heizsystems nutzen zu müssen, soll künftig wegfallen. Auch viele weitere Detailvorgaben, Übergangsfristen und Sonderregelungen, z. B. für Etagenheizungen in Mehrfamilienhäusern, würden damit entfallen. - Der Wegfall der zahlreichen rechtlichen Detailanforderungen und Fristen vereinfacht die Entscheidung für ein neues Heizsystem für Hausbesitzer. Allerdings bleibt die Pflicht, langfristig klimafreundlicher zu heizen. Denn Gas- und Ölheizungen dürfen im Rahmen des geplanten GMG wieder einfacher eingebaut werden – allerdings nur in Verbindung mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe im jeweiligen Energieträger.
- Der Gesetzgeber beabsichtigt, eine sogenannte „Bio-Treppe“ in Verbindung mit der Installation neuer Gas- und Ölheizungen einzuführen. Konkret bekannt ist derzeit, dass ab 2029 zunächst 10 Prozent erneuerbare Anteile im Gas und Heizöl vorgeschrieben sein. Bis 2040 soll dieser Anteil schrittweise steigen. Ein Zielwert wurde bislang nicht genannt. Für den erneuerbaren Brennstoffanteil soll kein CO₂-Preis anfallen.

Einführung einer allgemeinen Grüngasquote
- Die Einführung der „Bio-Treppe“ zur Verringerung von Treibhausgas-Emissionen bei der Gebäudewärme soll ab 2028 durch eine moderate Grüngas-Quote (von bis zu einem Prozent) unterstützt werden. Diese Quote greift unabhängig von der individuellen Heizungsentscheidung.
- Die Verpflichtung zum anteiligen Einsatz von grünen Gasen (Biomethan, Wasserstoff etc.) bzw. klimafreundlichem Heizöl (z. B. Bio-Heizöl) müssen die sogenannten Inverkehrbringer, also z. B. die Energieversorger, technologieoffen erfüllen.
- Die Quote soll den Einsatz von Biomethan, Wasserstoff oder synthetischen Gasen fördern. Bis 2030 sollen so mindestens zwei Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Industrie und Gewerbe sind von der Quote ausgenommen – sie betrifft somit primär den Wärmemarkt im Gebäudesektor.
- Die Grüngasquote wird auf die Bio-Treppe angerechnet, sodass sich beide Instrumente ergänzen.
Kommunale Wärmeplanung künftig eigenständig
Die bislang enge Verknüpfung von GEG 2024 bzw. dem Heizungstausch und kommunaler Wärmeplanung soll im neuen GMG entfallen. Der Gesetzgeber sieht in der kommunalen Wärmeplanung eine wichtige Orientierungshilfe über die künftige, regionale Wärmeversorgung. Wichtig wird für Eigentümer z. B. die Info sein, ob Wärmenetze in ihrem Gebiet geplant sind und ob die Erdgasversorgung aufrechterhalten wird. Denn diese Informationen können maßgeblich für die individuelle Investitionsentscheidung sein.
Ausbau von Wärmenetzen und mehr gesetzliche Regulierung
- Die Bundesregierung stuft Wärmenetze als zentralen Baustein für die künftige Wärmeversorgung ein. Fern- und Nahwärmenetze sollen deshalb ausgebaut und bestehende Netze klimafreundlicher gestaltet werden.
- Um den Verbraucherschutz mit Blick auf die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Wärmepreise zu verbessern sowie die Bezahlbarkeit zu sichern, sind verschiedene gesetzgeberische Maßnahmen geplant. Dazu gehören u. a. eine verpflichtende Preistransparenzplattform für die Anbieter, eine stärkere Preisaufsicht sowie eine Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Versorgern und Kunden.
- Um den Bau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen zu unterstützen und die Verbraucherpreise zu entlasten, soll die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) aufgestockt werden.
EU-Vorgaben (EPBD) – was kommt auf Gebäude-Eigentümer zu?
- Die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) wird innerhalb des GMG in nationales Recht überführt. Für bestehende Wohngebäude sollen jedoch keine neuen individuellen Sanierungspflichten eingeführt werden – zumindest nach aktuellem Stand der Eckpunkte.
- Ab 2028 (öffentliche Gebäude) und ab 2030 (alle Neubauten) gelten entsprechend der EPBD strengere Effizienzanforderungen („Nullemissionsgebäude“-Standard). Bis dahin gelten für die Wärmeerzeugung die gesetzlichen Regelungen des GMG für den Gebäudestand.
- Die Energieeffizienzklassen sollen bis 2029 an europäische Vorgaben angepasst werden, um so eine EU-weite Vergleichbarkeit herzustellen.
Wie geht es mit der Förderung und dem GMG-Zeitplan weiter?
- Die Bundesregierung hat eine auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 in Aussicht gestellt. Mit welchen Konditionen z. B. die Heizungsförderung weitergeführt wird, wurde bislang nicht konkretisiert. Hier bleibt die Planungssicherheit zunächst eingeschränkt.
- Zum Zeitplan des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG): Bis Ostern will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Im Frühjahr wird sich der Deutsche Bundestag damit befassen. Ziel ist ein Inkrafttreten des neuen GMG vor dem 1.7.2026 – vorbehaltlich des (erfolgreichen) parlamentarischen Verfahrens.

Über den Autor
Dipl.-Ing. Jürgen Wendnagel ist Fachjournalist und Experte für Technische Gebäudeausrüstung (TGA). Seit mehr als 25 Jahren begleitet er die Entwicklung von Heiz- und Wärmetechnik, erneuerbaren Energien sowie Lüftungs- und Klimatechnik im Wohngebäude. Für die Initiative „Intelligent heizen“ bewertet er Trends im Wärmemarkt und gibt Hauseigentümern fundierte Orientierung zu Fördermöglichkeiten und gesetzlichen Vorgaben.
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