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BEG EM 2026: Diese BAFA-Förderung gibt es für energetische Einzelmaßnahmen

BEG EM 2026: Diese BAFA-Förderung gibt es für energetische Einzelmaßnahmen

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die BAFA-Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Hauseigentümer können weiterhin Zuschüsse für Dämmmaßnahmen, neue Fenster, Lüftungstechnik sowie die Heizungsoptimierung erhalten. Unser Überblick erklärt, was gefördert wird und worauf künftig zu achten ist.

Die energetische Sanierung eines Hauses muss nicht immer mit einer Komplettmodernisierung beginnen. Oft sind einzelne Maßnahmen wie neue Fenster, eine bessere Dämmung oder die Optimierung der Heizungsanlage bereits ein wirksamer Schritt, um Energieverbrauch, Heizkosten und CO₂-Emissionen dauerhaft zu senken. Genau hierfür bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) attraktive Zuschüsse. Während der Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung in Bestandsgebäuden weiterhin über die KfW gefördert wird, bleibt das BAFA Ansprechpartner für zahlreiche energetische Einzelmaßnahmen. Seit dem 21.7.2026 gelten neue BEG-Förderbedingungen. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem die BAFA-Förderregeln zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und zu den Förderobergrenzen angepasst.

Welche Einzelmaßnahmen fördert das BAFA?

Das BAFA fördert im Rahmen der BEG EM zahlreiche energetische Einzelmaßnahmen, die den Energiebedarf eines Gebäudes dauerhaft senken oder dessen technische Ausstattung effizienter machen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass es sich um ein Bestandsgebäude handelt, dessen Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Gebäudehülle energetisch verbessern

Ein großer Teil der Heizenergie geht über unzureichend gedämmte Bauteile verloren. Deshalb unterstützt das BAFA verschiedene Maßnahmen an der Gebäudehülle. Dazu gehören insbesondere:

  • Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Kellerdecken beziehungsweise Bodenflächen,
  • Austausch oder erstmaliger Einbau energieeffizienter Fenster sowie Außentüren,
  • Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden,
  • außenliegender Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung als sommerlicher Wärmeschutz.

Gerade bei älteren Wohngebäuden lassen sich dadurch der Wärmebedarf und die Heizlast dauerhaft senken und gleichzeitig der Wohnkomfort erhöhen. Zugleich sinken die erforderliche Vorlauftemperatur und Wärmeerzeugerleistung – wichtige Voraussetzungen für den besonders effizienten Betrieb einer Wärmepumpe.

Effiziente Anlagentechnik (außer Heizung) nachrüsten

Neben der Gebäudehülle werden auch technische Anlagen gefördert, die den Energieverbrauch reduzieren. Dazu zählen insbesondere moderne Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung. Sie sorgen für einen kontinuierlichen Luftaustausch und vermeiden unnötige Wärmeverluste.

Ebenfalls förderfähig sind digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, häufig unter dem Begriff „Efficiency Smart Home“ zusammengefasst. Sie helfen dabei, den Energieverbrauch transparenter zu machen und technische Anlagen bedarfsgerecht zu steuern.

Nicht gefördert werden dagegen Eigenbauanlagen, Prototypen sowie gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit überwiegend gebrauchten Bauteilen.

Hinweis: Für die Förderung eines Heizungstauschs ist die KfW zuständig (Zuschuss Nr. 458: „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude).

Heizungsoptimierung statt Heizungstausch

Nicht immer muss die komplette Heizungsanlage ersetzt werden. Häufig lassen sich durch gezielte Optimierungsmaßnahmen bereits deutliche Effizienzgewinne erzielen. Förderfähig sind unter anderem:

  • hydraulischer Abgleich einschließlich Einstellung der Heizkurve,
  • Austausch veralteter Heizungspumpen,
  • Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung,
  • Dämmung von Heizungsrohren,
  • Einbau von Pufferspeichern,
  • Einbau von Flächenheizungen,
  • Austausch herkömmlicher Heizkörper gegen Niedertemperaturheizkörper,
  • Umbau von Einrohr- auf Zweirohrsysteme,
  • moderne Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Besonderheit bei Biomasseheizungen: Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen – etwa durch elektrostatische Staubabscheider oder katalytische Nachverbrennung – werden mit einem höheren Fördersatz unterstützt.

Voraussetzungen: Der Wärmeerzeuger muss mindestens zwei Jahre alt sein. Bei fossil betriebenen Heizungen darf er höchstens 20 Jahre alt sein.

Grundförderung, Bonus und zusätzliche Zuschüsse

  • Für die meisten Einzelmaßnahmen gilt ein einheitlicher Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Investitionskosten. Dazu zählen Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik sowie die klassische Heizungsoptimierung zur Effizienzsteigerung.
  • Zusätzlich möglich ist noch ein Bonus von 5 % für das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser ist für viele Eigentümer ein sinnvoller Einstieg in die energetische Modernisierung. Er wird im Rahmen einer vom BAFA geförderten Energieberatung erstellt und zeigt Schritt für Schritt auf, in welcher Reihenfolge ein Gebäude wirtschaftlich energetisch modernisiert werden kann.

Wichtig: Neu ist seit dem 21.7.2026, dass der iSFP-Bonus erst gewährt wird, wenn die förderfähigen Ausgaben mindestens 30.000 Euro erreichen. Allerdings wird der Bonus ausschließlich auf den Teil der förderfähigen Kosten angewendet, der diesen Schwellenwert übersteigt.

  • Für Maßnahmen zur Emissionsminderung bei bestehenden Biomasseheizungen beträgt der Zuschuss 50 % der förderfähigen Kosten.
  • Ab dem ersten Quartal 2027 soll ein zusätzlicher Bonus von 5 % für sogenannte Worst Performing Buildings (WPB) eingeführt werden. Dabei handelt es sich um energetisch besonders schlechte Gebäude, die energetisch zu den 25 % ineffizientesten Wohngebäuden Deutschlands zählen. Der Bonus soll ausschließlich für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gelten. Der maximale Fördersatz würde dann auf 25 % steigen.

Tabelle: Fördersätze für BAFA-Einzelmaßnahmen (Stand: 21.7.2026)

FörderbereichFörderfähige Maßnahmen (Beispiele)GrundförderungiSFP-Bonus*
GebäudehülleDämmung von Außenwand,
Dach und Kellerdecke, neue
Fenster und Außentüren,
außenliegender Sonnenschutz
15 %+5 %
Anlagentechnik
(außer Heizung)
Lüftungsanlagen mit
Wärmerückgewinnung,
digitale Energiesteuerung,
Efficiency Smart Home
15 %+5 %
HeizungsoptimierungHydraulischer Abgleich,
neue Heizungspumpe,
Rohrdämmung,
Pufferspeicher,
Niedertemperatur-Heizkörper
15 %+5 %
Heizungsoptimierung
Biomasseheizung
Emissionsminderung mit
Partikelabscheider,
katalytischer
Nachverbrennung,
automatischer
Verbrennungsregelung
50 %entfällt
* Der iSFP-Bonus erhöht den Grundfördersatz um 5 % auf insgesamt 20 %. Voraussetzung: Die förderfähigen Investitionskosten müssen mindestens 30.000 Euro betragen.
Wichtig: der Bonus wird nur auf den Teil der förderfähigen Ausgaben oberhalb dieser Schwelle gewährt. Gleichzeitig verdoppelt sich die förderfähige Standard-Kostenobergrenze
(z. B. auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit).

Auf welche Beträge sind die förderfähigen Kosten begrenzt?

Für Einfamilienhäuser bleibt es bei maximal 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben je Kalenderjahr.

Für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte Förderhöchstbeträge: Für die erste Wohneinheit sind maximal 30.000 Euro anrechenbar. Für die zweite bis sechste Wohneinheit können jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro berücksichtigt werden.

Wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) genutzt und sind die Voraussetzungen erfüllt, erhöht sich die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit auf 60.000 Euro je Kalenderjahrsowie auf jeweils 30.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 15.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, größere und aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte stärker zu fördern als kleinere Einzelinvestitionen. Für Eigentümer bedeutet das: Ein Sanierungsfahrplan bleibt weiterhin attraktiv, entfaltet seine finanziellen Vorteile künftig jedoch vor allem bei umfangreicheren Modernisierungsvorhaben oder wenn mehrere Maßnahmen kombiniert werden.

Praxistipps zur Förderung für Hauseigentümer

Damit die Förderung nicht an formalen Fehlern scheitert, lohnt sich eine sorgfältige Vorbereitung. Besonders wichtig sind einige Punkte, die in der Praxis immer wieder zu Problemen führen.

1. Maßnahmen sinnvoll bündeln
Wer mehrere Sanierungsmaßnahmen plant, sollte diese möglichst miteinander kombinieren und in einem individuellen Sanierungsfahrplan berücksichtigen lassen – auch über mehrere Kalenderjahre hinweg. Dadurch lassen sich sowohl die Förderhöhe als auch die förderfähigen Ausgaben optimieren.

2. Förderfähige Kosten vollständig ausschöpfen
Neben Material und Handwerkerleistungen können häufig auch Umfeldmaßnahmen berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise notwendige Vorarbeiten, Demontagearbeiten oder Wiederherstellungsarbeiten, sofern sie unmittelbar mit der energetischen Maßnahme zusammenhängen.

3. Angebote frühzeitig einholen
Viele Fachbetriebe arbeiten mit längeren Vorlaufzeiten. Eine frühzeitige Planung erleichtert nicht nur die Terminfindung, sondern schafft auch genügend Zeit für die Förderantragstellung.

4. Vertragsgestaltung genau prüfen
Ein häufiger Fehler ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag ohne die vorgeschriebene aufschiebende oder auflösende Bedingung. Fehlt diese Formulierung, kann die gesamte Förderung verloren gehen. Deshalb sollte der Vertrag vor der Unterschrift sorgfältig geprüft werden.

5. Technische Mindestanforderungen beachten
Alle geförderten Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen. Das betrifft beispielsweise Dämmstoffe, Fenster, Lüftungsanlagen oder Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Fachunternehmen und Energieeffizienz-Experten kennen diese Vorgaben und sollten frühzeitig eingebunden werden.

6. Förderung von Fachplanung und Baubegleitung nutzen
Energetische Sanierungen sind technisch anspruchsvoll. Deshalb unterstützt die BEG EM nicht nur die eigentlichen Investitionen, sondern auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung. Dadurch lassen sich Fehler bei der Planung und Umsetzung vermeiden und die angestrebte Energieeinsparung zuverlässig erreichen.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser können hierfür förderfähige Kosten von bis zu 5.000 Euro berücksichtigt werden. Bei größeren Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Obergrenzen.

7. Bei Bedarf: Ergänzungskredit nutzen
Nicht jede energetische Sanierung lässt sich vollständig aus Eigenmitteln finanzieren. Deshalb kann die Zuschussförderung des BAFA mit einem zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW kombiniert werden (bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit). Voraussetzung ist, dass vor der Antragsstellung ein positiver Förderbescheid des BAFA vorliegt. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro ist zusätzlich eine Zinsverbilligung möglich.

Über den Autor

Dipl.-Ing. Jürgen Wendnagel ist Fachjournalist und Experte für Technische Gebäudeausrüstung (TGA). Seit mehr als 25 Jahren begleitet er die Entwicklung von Heiz- und Wärmetechnik, erneuerbaren Energien sowie Lüftungs- und Klimatechnik im Wohngebäude. Für die Initiative „Intelligent heizen“ bewertet er Trends im Wärmemarkt und gibt Hauseigentümern fundierte Orientierung zu Fördermöglichkeiten und gesetzlichen Vorgaben.

Foto Header: Canva

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