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BEG-Umstellungsphase: Das passiert jetzt beim BAFA und KfW

Grafik zur Heizungsförderung mit dem Hinweis „Umbau und Kürzungen – Update“.

Die Bundesregierung passt die BEG, Bundesförderung für effiziente Gebäude, an die Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) an.

Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 21. Juli 2026. Die Online-Antragstellung für die neuen Förderbedingungen ist – nach einer technischen Umstellungsphase – ab dem 21. Juli 2026 möglich. Bereits bewilligte oder rechtzeitig vorbereitete Fördervorhaben bleiben jedoch geschützt.

Vom 9. Juli bis zum 20. Juli sind bei der KfW und beim BAFA die Antragstellung zu den alten Bedingungen gestoppt. Eine Antragstellung mit vorhandener Bestätigung zum Antrag (BzA) beziehungsweise Technische Projektbeschreibung (TPB) ist aber möglich.

Die Details der neuen Antragstellung hat das BAFA herausgegeben unter Für Anträge ab 21.07.2026.

Bei Fragen können Sie sich an eine der folgenden Beratungsstellen wenden:

  • BMWE: www.energiewechsel.de
  • KfW: Effizienzhausförderung sowie Heizungstausch (BEG EM) (​www.kfw.de/beg) und
  • BAFA: Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen (​www.bafa.de/beg)
  • Hotline KfW Heizungsförderung: 0800 5 39 90 13
  • Hotline KfW Sanierung von Wohngebäuden: 0800 5 39 90 02
  • Hotline KfW Sanierung von Nichtwohngebäuden: 0800 539 9001
  • Hotline BAFA: 06196 908 1625
  • Hotline BMWE: 0800 0115 000

Änderungen kompakt zusammengefasst: Einzelheiten der Förderung können Sie dem Dokument zur neuen Gebäudeförderung (PDF, 183 KB) entnehmen.

Quelle: KfW und BAFA
Foto Header: Canva

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