Leerstehende Büros, ehemalige Praxisräume oder ungenutzte Ladenflächen können dringend benötigten Wohnraum schaffen.
Über das neue KfW-Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ (Zuschuss Nr. 266) werden u.a. auch Privatpersonen beim Umbau von leerstehenden Gewerbeimmobilien in Wohnraum unterstützt. Pro neu geschaffener Wohneinheit sind bis zu 30.000 Euro Zuschuss möglich. Die energetische Sanierung muss allerdings separat finanziert werden.
Das Programm läuft seit dem 1. Juli 2026 und endet laut Förderrichtlinie voraussichtlich bereits zum 31. Dezember 2026. Wegen der Umstellung der BEG-Förderung gilt aktuell auch ein BzA-Stopp in diesem Programm. Förderanträge können jedoch gestellt werden.
Die Förderung richtet sich an alle Investoren – ausdrücklich auch an private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Selbstnutzer. Der Zuschuss wird nach erfolgreichem Abschluss des Vorhabens ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Förderhöhe: 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten, maximal 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit
- Gesamtförderung: bei mehreren Wohnungen bis zu 300.000 Euro
- Förderfähig: der eigentliche Umbau von Gewerbe- oder anderen Nichtwohnflächen zu Wohnungen
- Energiestandard: mindestens Effizienzhaus 85 EE, bei Baudenkmalen Effizienzhaus Denkmal EE
- Antragstellung: vor Beginn der Umbauarbeiten direkt bei der KfW
Welche Umbaukosten werden gefördert?
Förderfähig sind Kosten, die unmittelbar durch die Umwandlung der bisherigen Nichtwohnfläche in Wohnraum entstehen. Dazu zählen unter anderem:
- Rückbau und Entsorgung bestehender Einbauten
- notwendige Instandsetzungen und statische Anpassungen
- Veränderungen des Grundrisses
- Innenausbau, neue Wände und Fußböden
- Treppenhäuser, Flure sowie neue Gebäude- und Wohnungszugänge
- Elektro-, Wasser- und Abwasserinstallationen, sofern sie nicht zur energetischen Sanierung gehören
- Balkone, Terrassen, Außentreppen und notwendige Fluchtwege
- Stellplätze, Fahrradabstellflächen und Feuerwehrzufahrten
- Fachplanung und Baubegleitung für den eigentlichen Umbau
So stellen Privatpersonen den Antrag
Vor der Antragstellung sollten private Eigentümer folgende Reihenfolge einhalten:
- Baurechtliche Genehmigung einholen: Sie sollten das geplante Vorhaben frühzeitig mit dem Bauamt abstimmen. Umbauvorhaben benötigen in der Regel eine Baugenehmigung.
- Energieeffizienz-Experten beauftragen: Ein Experte prüft den erreichbaren Effizienzhausstandard und erstellt die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, sowie das notwendige Beiblatt.
- Zuschuss beantragen: Privatpersonen stellen den Antrag selbst und direkt bei der KfW. Stellen Sie Ihren Antrag unbedingt, bevor Sie mit Ihren Vorhaben starten.
- Förderzusage abwarten: Erst nach der Zusage dürfen verbindliche Lieferungs- oder Leistungsverträge für den Umbau abgeschlossen und die Arbeiten begonnen werden.
- Umbau und Sanierung durchführen: Sämtliche Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise sorgfältig aufbewahren. Für die Durchführung der Umbau- und Sanierungsarbeiten, inklusive Identifizierung und Nachweiseinreichung, haben Sie maximal 54 Monate nach der Zusage durch die KfW Zeit.
- Nachweise einreichen: Nach Fertigstellung werden unter anderem der Verwendungsnachweis, die Bestätigung nach Durchführung und das zugehörige Beiblatt benötigt. Nachdem die KfW die Nachweise und die Fördervoraussetzungen überprüft und genehmigt hat, wird der Zuschuss auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Weitere Informationen: Ausführliche Angaben zu Fördervoraussetzungen, Antragstellung und förderfähigen Kosten finden Interessierte auf der Website der KfW zum Programm „Gewerbe zu Wohnen – Zuschuss 266“.
Quelle: KfW
