Der Staat unterstützt bei Investitionen in energieeffiziente und erneuerbare Heiztechnik – mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Informieren Sie sich über die Optionen für die Förderung der Heizung.
Themen im Überblick
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Sie bei der energetischen Sanierung und beim Neubau – je nachdem, was Sie vorhaben.
Sparen beim Sanieren dank Heizungsförderung durch die BEG
Einer der größten Energiefresser in Ihrem Haushalt steht wahrscheinlich in Ihrem Keller – Ihre Heizung. In Deutschland arbeiten drei von vier Heizungen ineffizient. Veraltete Heiztechnik oder eine falsch eingestellte Anlage lassen den Energieverbrauch steigen. Richtig heizen mit moderner Technik spart dagegen Energie und Heizkosten. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern entlastet auch die Umwelt – und wird daher mit öffentlichen Mitteln gefördert. Wer die Effizienz einer bestehenden Heizungsanlage verbessern oder eine neue Heizung installieren möchte, muss also die Kosten dafür nicht allein tragen: Bund, Länder und Kommunen bieten attraktive Fördermittel für eine effiziente Heizung.
Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist klimafreundliches Heizen besonders attraktiv: Die BEG schafft Anreize für Investitionen in energieeinsparende Technologie für Gebäude und Wohnungen und ist ein wichtiger Schritt bei der Energiewende: Denn bis 2045 soll der Immobilienbestand in Deutschland nahezu klimaneutral sein. Das heißt, es sollen dann kaum noch klimaschädliche Emissionen freigesetzt werden, um so die globale Erwärmung zu bremsen. Auf Ebene des Bundes stehen Ihnen diese Optionen für die Förderung der Heizung zur Verfügung:
Förderung für die energetische Sanierung
Sie planen eine Rundumerneuerung Ihrer Immobilie und schauen nach der passenden Finanzierung Ihres Vorhabens? Hier erfahren Sie mehr über die energetische Sanierung.
Geringere Heizkosten, ein Plus an Komfort und eine attraktive Förderung: Für die Heizungsoptimierung gibt es viele gute Gründe. Sichern Sie sich jetzt attraktive Zuschüsse durch die BEG.
Der Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen entlastet das Klima und spart Heizkosten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Sie beim Umstieg auf eine neue Heizung.
Wenn Sie den Energieverbrauch beim Heizen langfristig senken möchten, empfiehlt sich der Einbau einer neuen Heizungsanlage. Dadurch machen Sie sich auch unabhängiger von konventionellen Energieträgern – und steigern den Marktwert Ihrer Immobilie.
Mit der BEG wird der Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizungstausch, bei Komplettsanierungen oder im Neubau gefördert sowie heizsparende digitale Lösungen. Finanzielle Unterstützung erhalten Sie außerdem für die Beratung, Planung und Installation sowie weitere Maßnahmen, die nötig sind, um die eigentliche Sanierung durchzuführen.
Die BEG basiert auf demGebäudeenergiegesetz (GEG), das im September 2023 angepasst wurde. Nach der Gesetzesanpassung wurden auch die Förderrichtlinien der BEG überarbeitet. Die neuen Bedingungen gelten ab dem 1. Januar 2024. Weitere Informationen finden Sie auf unserer BEG-Förderseite.
Wer ist zuständig?
Wenn Sie Ihre Immobilie nicht umfassend sanieren, sondern lediglich Ihre Heizungsanlage optimieren möchten, sind Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an der richtigen Adresse. Über die BAFA-Förderung erhalten Sie im Rahmen der BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschüsse für die Heizungsoptimierung sowie für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes mit förderfähigen Komponenten.
Zuschüsse für den Heizungstausch sind ab 2024 über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhältlich. Wenn Sie eine Komplettsanierung auf Effizienzhausniveau anstreben oder beim Bau effizienter Neubauten eine neue Heizung einplanen, erhalten Sie ebenfalls Fördermittel von der KfW. In diesem Fall in Form von Krediten.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Einführung der BEG weitere Effizienzhaus-Standards für Förderungen entwickelt, die bei der KfW-Förderung eine wichtige Rolle spielen: die Effizienzgebäude-Klasse für Erneuerbare Energien (EE) und für Nachhaltigkeit (NH). Die neue EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammt. Eine Effizienzhaus NH-Klasse wird erreicht, wenn ein Nachhaltigkeitszertifikat mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Bauen“ ausgestellt wurde. Weitere Informationen finden Sie auf unserer KfW-Förderseite.
Neuer Ergänzungskredit
2024 wurde ein ergänzendes Kreditangebot von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit eingeführt. Den Ergänzungskredit können Sie nutzen, wenn Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen und über ein zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro verfügen. Sie können diesen über die Hausbank nach Vorlage des Förderbescheids beantragen.
Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen
Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen wie beispielsweise für die Dämmung der Gebäudehülle, die Anlagentechnik oder die Heizungsoptimierung können Sie beim BAFA beantragen. Der Fördersatz beträgt hier weiterhin bis zu 20 Prozent: Der Grundfördersatz liegt nach wie vor bei 15 Prozent, bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kommen weitere 5 Prozent hinzu. Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen mit iSFP bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und bei 30.000 Euro ohne iSFP.
Neu ist, dass die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Heizungstausch einerseits und weitere Effizienzmaßnahmen andererseits additiv sind. In der Summe gilt dann für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus eine Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 90.000 Euro, wenn Heizungstausch und Effizienzmaßnahme mit individuellem Sanierungsfahrplan durchgeführt werden. Bislang betrugen die maximal förderfähigen Ausgaben für alle durchgeführten Maßnahmen am Gebäude 60.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres.
Als alternative Förderung zu BAFA und KfW gibt es zudem seit 2020 die steuerliche Förderung für eine energetische Sanierungsmaßnahmen. Wenn Sie im Laufe des Jahres zum Beispiel eine neue Heizung einbauen, Ihre Fenster erneuern oder die Außenwände dämmen, können Sie die Kosten dafür im darauffolgenden Jahr von der Steuer absetzen und eine Steuerermäßigung erhalten. Über drei Jahre verteilt lassen sich 20 Prozent der Ausgaben steuerlich absetzen (bis max. 40.000 Euro pro Wohneinheit).
Achtung: Den Steuerbonus können Sie nicht zusätzlich zu einer Förderung durch BAFA oder KfW in Anspruch nehmen.
Neue Heizung einbauen mit staatlicher Förderung
Mit dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien will der Staat den Ausstoß des Treibhausgases im Gebäudebereich reduzieren. Wenn Sie daher bei der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien setzen, können Sie im Rahmen des BEG für Ihre neue Heizung eine Förderung bei der KfW beantragen und bekommen einen Teil der Investitionskosten zurück. Besonders hoch fällt die KfW-Förderung für eine neue Wärmepumpe sowie für Kombinationen aus erneuerbarer Heiztechnik aus.
Der Austausch einer Gas- oder Ölheizung wird für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem gestaffelten Klimageschwindigkeits-Bonusbelohnt, der bis 2028 bei 20 Prozent liegt und ab dem 1.Januar 2029 dann alle zwei Jahre um drei Prozent gesenkt wird. 2037 wird dieser Bonus voraussichtlich eingestellt. Eine Förderung für eine neue Gas- oder Ölheizung ist sowohl bei Sanierung als auch im Neubau ausgeschlossen.
Fördermittel für die Heizungsoptimierung
Die Optimierung der Heizungsanlage wird im Rahmen der BEG vom BAFA gefördert. Denn bereits mit kleineren Maßnahmen an einer bestehenden Heizung – ob durch den Einbau neuer Heizungspumpen oder einen hydraulischen Abgleich – lässt sich die Energieverschwendung beim Heizen eindämmen. Bei einer professionellen Heizungsoptimierung sparen Sie gleich doppelt. Der Austausch veralteter Heizungs- oder Warmwasserzirkulationspumpen sowie ein hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage durch den Fachhandwerker senkt die jährlichen Heizkosten. Gleichzeitig erhalten Sie dafür eine staatliche Förderung für die Heizungsoptimierung. Indem Sie alte Pumpen durch moderne hocheffiziente Modelle ersetzen, tilgen Sie den oft größten Stromfresser im Haushalt. Nach einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage erhalten die Heizkörper und Heizflächen exakt die benötigte Menge an Heizwasser, um alle Räume im Haus gleichmäßig und energieeffizient zu erwärmen.
Über die BAFA-Förderung können Sie für die Heizungsoptimierung einen Zuschuss von 15 Prozent auf die Nettokosten für die genannten Optimierungsmaßnahmen beantragen. Die Investition rentiert sich daher schon nach wenigen Jahren. Werden im Zuge eines hydraulischen Abgleichs zum Beispiel zudem voreinstellbare Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler oder Pufferspeicher eingebaut, werden auch diese Maßnahmen vom BAFA bezuschusst. Die Förderung liegt bei 15 Prozent plus iSFP-Bonus 5 Prozent.
Optimierungsrechner
Sie möchten Heizkosten sparen und Ihren Energieverbrauch der Umwelt zuliebe senken? Mit dem Optimierungsrechner können Sie herausfinden, welches Einsparpotenzial Ihr Haus bietet.
Förderung der Heizung bei umfassender energetischer Sanierung
Mit einer energetischen Sanierung machen Sie Ihre Immobilie fit für die Zukunft.
Dabei werden einzelne Maßnahmen wie die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, die Dämmung von Dach und Außenwänden oder die Installation einer modernen Heizung kombiniert. Bei der Umsetzung eines solchen Maßnahmenpakets oder beim Kauf einer sanierten Immobilie unterstützen Sie die KfW-Förderprogramme.
Eine neue Heizung sowie die weiteren Sanierungsmaßnahmen an Haus oder Wohnung werden von der Bank mit einem zinsgünstigen Kredit gefördert. Bei einer Rundumsanierung erhalten Sie zum Beispiel eine Förderung für eine Pelletheizung oder andere Biomasseanlagen sowie für eine Wärmepumpe oder eine Solarthermie-Anlage. Erfahren Sie mehr dazu auf unserer KfW-Förderseite.
Steuerliche Förderung für die Heizung
Mit der steuerlichen Förderung für die Heizung gibt es seit Januar 2020 eine weitere Förderoption auf Bundesebene. Als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie können Sie sich 20 Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung vom Finanzamt zurückholen. Maximal ist eine Steuerermäßigung von 40.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren möglich. Die Kosten können erstmals in der Steuererklärung für das Kalenderjahr, in dem die Arbeiten abgeschlossen wurden, geltend gemacht werden. Im ersten und zweiten Kalenderjahr sind dabei sieben Prozent (je maximal 14.000 Euro), im dritten Jahr weitere sechs Prozent der Aufwendungen (maximal 12.000 Euro) absetzbar.
Den Steuerbonus gibt es für einzelne Maßnahmen für mehr Energieeffizienz oder für schrittweise umgesetzte größere Sanierungen. Auch die Fachplanung und energetische Baubegleitung Ihres Vorhabens werden gefördert. Beispielsweise können Sie so den Einbau erneuerbarer Heiztechnik wie etwa eine Wärmepumpe mithilfe der Förderung finanzieren, Wände dämmen, Fenster erneuern oder eine Lüftungsanlage einbauen. Ebenso kann die Optimierung einer mindestens zwei Jahre alten Gasheizung bei der steuerlichen Förderung berücksichtigt werden.
Regionale Förderung einer neuen Heizung
Neben den Förderprogrammen auf Ebene des Bundes lohnt es sich, auch im regionalen Umfeld Ausschau nach weiteren Möglichkeiten für die Förderung Ihrer Heizung zu halten. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Förderungsmodalitäten. In einigen Kommunen in Deutschland sind auch die kommunalen Energieversorger geeignete Ansprechpartner zum Thema Heizungsförderung.
Hinweise zur Antragstellung
Bei der Antragstellung für die Heizungsförderung sowie für sonstige Effizienzmaßnahmen muss ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen werden. Diese Pflicht wurde eingeführt, um die Förderung für konkret geplante, umsetzungsreife Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Es soll vermieden werden, Fördermittel für Vorhaben zu blockieren, die nicht zügig umgesetzt werden. Die Erteilung der zu beantragenden Förderzusage ist als aufschiebende oder auflösende Bedingung in den Lieferungs- oder Leistungsvertrag aufzunehmen. Das bedeutet, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage kommt.
Übergangsregelungen
Der Heizungstausch kann seit der Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger im Dezember 2023 beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. So profitieren Sie schnell von den neuen Fördersätzen. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.
Die Antragstellung für die Heizungsförderung bei der KfW ist voraussichtlich ab 27. Februar 2024 möglich. Für die Förderung systemischer Sanierungen (BEG WG und NWG) bleibt die Antragstellung durchgängig möglich.
Zuschüsse für einzelne Effizienz-Maßnahmen wie die Heizungsoptimierung oder Maßnahmen die Gebäudehülle oder Anlagentechnik betreffend können beim BAFA seit dem 1. Januar 2024 beantragt werden.
Weitere Tipps für die Fördermittelsuche
Über die Fülle der Optionen für die Förderung einer Heizung sollten Sie sich vorab in Ruhe einen Überblick verschaffen. Denn in den meisten Fällen gilt: Antragstellung und Bewilligung müssen vor der Umsetzung des geplanten Vorhabens erfolgt sein. Holen Sie sich daher frühzeitig Rat von Experten. Erster Ansprechpartner ist dabei Ihr Fachhandwerker für Sanitär, Heizung und Klima. Weitere Informationen erhalten Sie zudem bei Ihrem Energieversorger, Ihrer Kommune, einer örtlichen Kammer oder Verbraucherverbänden. Auch das kostenfreie Fördermittel-Tool hilft Ihnen, schnell und gezielt die passende Fördermöglichkeit für Ihr Vorhaben zu finden.