Sie haben vor, Ihre Immobilie im neuen Jahr neu zu vermieten oder zu verkaufen? Dann sollten Sie jetzt prüfen, ob Ihr Energieausweis noch gültig ist. Das Dokument, das Sie bei Verkauf oder Vermietung vorlegen müssen, läuft in der Regel nach zehn Jahren ab. Lesen Sie im Tipp, wie Sie mit einer Heizungssanierung die Werte auf dem Ausweis verbessern und damit die Attraktivität Ihrer Immobilie steigern können.
Sie haben vor, Ihre Immobilie im neuen Jahr neu zu vermieten oder zu verkaufen? Dann sollten Sie jetzt prüfen, ob Ihr Energieausweis noch gültig ist. Das Dokument, das Sie bei Verkauf oder Vermietung vorlegen müssen, läuft in der Regel nach zehn Jahren ab. Lesen Sie im Tipp, wie Sie mit einer Heizungssanierung die Werte auf dem Ausweis verbessern und damit die Attraktivität Ihrer Immobilie steigern können.
Als Immobilienbesitzer sind Sie dazu verpflichtet, Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis vorzulegen. Dieses Dokument ermöglicht eine erste Einschätzung darüber, wie es um den energetischen Zustand eines Gebäudes bestellt ist. Mit einer Skala von Rot nach Grün – ähnlich wie bei Haushaltsgeräten oder Lampen – veranschaulicht der Ausweis die Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Pflicht, bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis auszustellen, wurde für Gebäude mit einem Baujahr vor 1966 bereits 2008 eingeführt. Für Häuser jüngeren Datums gilt die Ausweispflicht seit 2009. In diesem und im kommenden Jahr laufen viele der damals ausgestellten Ausweise ab – denn in der Regel ist das Dokument zehn Jahre gültig.
Wenn Sie demnächst Ihre Immobilie neu vermieten oder verkaufen möchten, sollten Sie daher vorab unbedingt die Gültigkeit des Energieausweises überprüfen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt, dass Sie bereits in der Immobilienanzeige Angaben aus dem Energieausweis veröffentlichen und das Dokument Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, sind Bußgelder bis zu einer Höhe von 15.000 € möglich.
Energieausweis – welche Variante wählen?
Energieausweise dürfen nur von Personen ausgestellt werden, die dafür entsprechend qualifiziert sind. Das können zum Beispiel Fachhandwerker, Architekten, Bauingenieure oder Energieberater sein. Die Expertendatenbank der Deutschen Energie-Agentur (DENA) ermöglicht eine schnelle Suche nach zugelassenen Ausstellern. Wichtig zu wissen: Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten – als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis. Beim kostengünstigeren Verbrauchsausweis wird die Energieeffizienz auf Grundlage des bisherigen Energieverbrauchs der Bewohner bewertet. Diese Variante ist weniger objektiv als der Bedarfsausweis, bei dem der individuelle Verbrauch der Bewohner keinen Einfluss auf das Ergebnis hat. Hierfür analysiert ein Experte Bausubstanz und Heizungsanlage und ermittelt den Energiebedarf des Gebäudes. Durch den größeren Aufwand für die Datenerhebung kostet der Bedarfsausweis mehr, dafür ist er aber aussagekräftiger.
In der Regel können Sie bei der Ausstellung zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis wählen. Bei Neubauten und bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und nicht zwischenzeitlich saniert wurden, ist jedoch der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Heizungssanierung sorgt für bessere Werte
Mit einer neuen Heizungsanlage, etwa einem Brennwertkessel, einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung, können Sie die Kennwerte auf dem Bedarfsausweis Ihres Gebäudes erheblich verbessern, nach der Sanierung sollten Sie ihn daher unbedingt neu ausstellen lassen. Werte im grünen Bereich können Vorteile bei Verkauf und Vermietung bringen. Die Investition in eine moderne Heizung lohnt sich aber auch, wenn Sie Ihr Haus selbst nutzen: Die Heizkosten sinken langfristig, während der Komfort steigt. Wie Sie eine energetische Sanierung am besten angehen, können Sie in unserer Broschüre „Ihr Start in eine energieeffiziente Zukunft“ nachlesen.