
Mit Grünen Gasen richtig heizen
Das Gebäudeenergiegesetz 2024 schränkt die Nutzung von fossilem Erd- und Flüssiggas stark ein: Nach mehrjährigen Übergangsfristen müssen neu eingebaute Gasheizgeräte zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Dazu zählen Wasserstoff, Biogas bzw. Biomethan und Bioflüssiggas.