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Kommunale Wärmeplanung und individuell heizen

Um eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, wurde unter anderem die kommunale Wärmeplanung im Wärmeplanungsgesetz verankert. Diese soll dazu beitragen, das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten. Doch was bedeutet das für Sie und Ihre Heizung? Welche Pflichten sind damit verbunden? Erfahren Sie mehr in unserem Tipp.

Die kommunale Wärmeplanung hängt eng mit dem überarbeiteten Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) zusammen, welches im Januar 2024 in Kraft getreten ist: Beide zielen darauf ab, den Wechsel zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Deutschland voranzutreiben. Während das GEG für Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer maßgeblich ist, stellt die kommunale Wärmeplanung ein strategisches Instrument für Kommunen dar, das diese teilweise erst noch erarbeiten müssen. 

Wärmepläne sollen den Anteil erneuerbarer Energien steigern 

Die kommunale Wärmeplanung stellt Kommunen vor die Aufgabe, einen Fahrplan zu entwickeln, wie Städte und Gemeinden den zukünftigen Wärmebedarf noch besser mit erneuerbaren Energien decken können. Dabei muss unter anderem abgewogen werden, ob neue Wärmenetze entstehen sollen, in welchem Umfang Abwärme aus Betrieben zum Heizen genutzt werden kann oder ob eine Mischung aus verschiedenen Energieträgern die beste Variante ist. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung zu steigern. Die Herausforderung: Lokale Wärmepläne müssen neben den Energiequellen auch die bestehende Energieinfrastruktur in den Blick nehmen. Folgende Fristen gelten: 

Fristen für die kommunale Wärmeplanung 

  • 30. Juni 2026 für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
  • 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

Für Gebiete unter 10.000 Einwohnern ist ein Verfahren vorgesehen, das von den Kommunen bestimmt werden kann. 

Wärmepläne machen keine Vorgaben für die Heizungssanierung  

Wie auch immer der Wärmeplan in Ihrer Kommune oder Stadt ausfällt – maßgeblich für die Modernisierung einer Heizungsanlage beziehungsweise die energetische Sanierung sind die Vorschriften aus dem GEG. Dieses sieht vor, dass eine neue Heizung in einem ausgewiesenen Neubaugebiet 65 Prozent aus erneuerbaren Energien nutzen muss. 

Bei Bestandsgebäuden greift diese 65-Prozent-Vorgabe erst dann, wenn Ihre Gemeinde im Rahmen der Wärmeplanung Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärme- oder Wasserstoffnetzen ausgewiesen und diese bekanntgegeben hat. Ist das der Fall, so tritt einen Monat nach der Bekanntgabe für die ausgewiesenen Gebiete die 65-Prozent-Vorgabe in Kraft.

Für Sie bedeutet das, dass Sie beim Heizen dazu verpflichtet sind, erneuerbare Energien mit mindestens 65 Prozent an der eingesetzten Primärenergie einzubinden. Wenn Sie beim Heizen auf erneuerbare Energien umsteigen oder diese in das Energiesystem Haus integrieren möchten, stehen Ihnen eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Verfügung. 

Das sind Ihre Heizungsoptionen 

Für Gas- und Ölheizungen gelten besondere Regelungen

Vor dem Inkrafttreten der 65-Prozent-Vorgabe dürfen Sie zwar auch weiterhin Gas- und Ölheizungen einbauen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese zukünftig ihre Wärme anteilig aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff beziehen kann: ab 2029 sind mindestes 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent verpflichtend. Außerdem ist eine Beratung durch einen Fachbetrieb vorgeschrieben. 

Nach Inkrafttreten des Wärmeplans und damit der 65-Prozent-Vorgabe haben Sie die Möglichkeit, davon kurzzeitig „befreit“ zu werden: und zwar dann, wenn Sie auf den Anschluss an ein neues Wärmenetz warten oder auf eine Wasserstofflieferung aus einem umgestellten Gasnetz. Nach Ablauf der Wartezeit müssen Sie Ihr Haus dann an das entsprechende Netz anschließen. Wird das Wärme- oder Wasserstoffnetz entgegen der Planung doch nicht realisiert, müssen Sie innerhalb von drei Jahren auf einem anderen Weg die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen. 

Diese Informationen bieten Ihnen Wärmepläne 

In den lokalen Wärmeplänen werden konkret Gebiete ausgewiesen, die über individuelle Heizungsanlagen, über ein Wärmenetz oder über ein Wasserstoffnetz versorgt werden können. Falls noch Unklarheit herrscht, ob beispielsweise ein Gasnetz auf grünes Methan (z. B. Biomethan) umgestellt werden kann, wird das Gebiet als Prüfgebiet ausgewiesen. 

In einigen Bundesländern wie zum Beispiel Baden-Württemberg liegen bereits Pläne vor. Eine Übersicht über den aktuellen Stand in den Bundesländern stellt das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur (dena) auf seiner Website bereit. Dort finden Sie weiterführende Infos zu den kommunalen Wärmeplänen

Vorgaben für Wärmenetze 

Wärmenetze – Nah- oder Fernwärmenetze – liefern für mehrere Häuserblocks oder ganze Siedlungen und Stadtteile die Wärme für das Heizen und die Wasserversorgung. Dazu wird die Wärme zentral in einem Kraftwerk erzeugt und an die angeschlossenen Häuser verteilt. Auch hier gibt es Vorgaben: Bis 2030 sollen die Wärmenetze zu 30 Prozent, bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme gespeist werden. Zum Vergleich: Derzeit stammt die Fernwärme in Deutschland zu rund achtzig Prozent aus fossilen Energien.  

Zentrale Fragestellungen der kommunalen Wärmeplanung 

In das Erstellen von kommunalen Wärmeplanungen sind verschiedene Akteure eingebunden. Sie basiert auf den folgenden Schritten. 

  • Bedarfsanalyse: Wie viel Wärme wird gebraucht? Mit welchen Energieträgern, Heizungsanlagen und welcher Infrastruktur wird der Wärmebedarf gedeckt? 
  • Potenzialanalyse: Wie hoch ist der zukünftige Wärmebedarf? Welche unterschiedlichen Quellen für erneuerbare Energie und welche Infrastruktur kann bereitgestellt werden, um diesen zu decken? 
  • Zielszenarien und Umsetzungsstrategie: Welche Lösungsansätze gibt es für die Wärmeversorgung in den Kommunen und Städten? 

Individuelle Heizlösung oder Wärmenetz? 

Wenn Sie gerade selbst überlegen, Ihre alte Heizung gegen eine neue auszutauschen, kann der Blick auf den kommunalen Wärmeplan helfen. Sollte dieser noch nicht vorliegen, können Sie sich an die örtliche Gemeinde oder den Wärmenetzbetreiber wenden oder Sie besuchen eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema Fernwärme. Für alternative individuelle Angebote kontaktieren Sie am besten einen Fachbetrieb. Generell sind die kommunalen Wärmepläne aktuell nicht rechtsverbindlich: Das heißt, wenn ein Wärmenetz für Ihr Wohngebiet vorgesehen ist, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie Ihre Heizung daran anschließen müssen. Entscheidend für Sie als Hauseigentümerin oder -eigentümer sind die im GEG geforderten Vorgaben für Heizungsanlagen. 

Gründe für eine individuelle Heizlösung 

  • Derzeit fördert der Staat den Einbau von Wärmepumpen und Holzheizungen mit bis zu 70 Prozent der Kosten. Ab 2029 sinkt dann die Förderung nach und nach ab.
  • Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass viele Kommunen mit der Planung stark herausgefordert sind, da es sehr häufig an geeignetem Fachpersonal für die vielfältigen planerischen Aufgaben in den Verwaltungsstrukturen mangelt.
  • Der zeitnahe Ausbau von Wärmenetzen bleibt aufgrund der hohen Investitionskosten für Energieversorgungsunternehmen und dem Fachkräftemangel fraglich.
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