Ein typisches Wärmepumpen-Hybridheizsystem kombiniert eine Wärmepumpe mit einem Gas- oder Öl-Brennwertkessel. Welche Betriebsweise sinnvoll ist, hängt unter anderem von Heizlast und Vorlauftemperaturen ab. Das neue GModG und die geänderte Heizungsförderung setzen dabei wichtige Rahmenbedingungen.
Das Konzept, eine Wärmepumpe mit einem zweiten, separaten Wärmeerzeuger (wie einem Gas-, Öl-Brennwert- oder Biomassekessel) zu kombinieren, spielt seine Stärken insbesondere im Gebäudebestand aus. Ein Wärmepumpen-Hybridsystem ist immer dann interessant, wenn ein Gebäude eine hohe Heizlast aufweist, alte Heizkörper zeitweise sehr hohe Vorlauftemperaturen benötigen oder der Warmwasserbedarf besonders hoch ist. In solchen Fällen kann eine Wärmepumpe allein oft an ihre technischen und wirtschaftlichen Grenzen stoßen. Zudem behält manch ein Hausbesitzer den vorhandenen Brennwertkessel auch aus einem individuellen Sicherheitsdenken heraus.
Während unser Beitrag „Hybridheizung: Wann lohnt sich die Kombination mehrerer Wärmeerzeuger?“ die allgemeine Funktionsweise, grundlegende Planungsschritte sowie die Vor- und Nachteile beleuchtet, geht dieser Artikel speziell auf das Thema Wärmepumpen-Hybridheizung ein – wobei unter der Wärmepumpe sowohl Luft-Wasser- als auch Sole-Wasser-Modelle verstanden werden. Bei Luft-Luft-Wärmepumpen (Split-Klimageräte) funktioniert der Hybridbetrieb etwas anders.
Wärmepumpen-Hybridheizung: Wie funktioniert das Zusammenspiel?
Bei einer Wärmepumpen-Hybridheizung übernehmen (mindestens) zwei eigenständige Wärmeerzeuger gemeinsam die Wärmeversorgung. Die Wärmepumpe sollte dabei möglichst große Teile des Wärmebedarfs abdecken. Der zweite Wärmeerzeuger übernimmt zusätzliche Leistung, wenn die Wärmepumpe allein nicht ausreicht oder ein bestimmtes Temperaturniveau besonders schnell benötigt wird. Hinweis: Falls vom Hauseigentümer gewünscht, können bei Bedarf auch weitere Wärmequellen eingebunden werden (z. B. eine bereits vorhandene Solarthermieanlage).
Wie die beiden Wärmeerzeuger zusammenarbeiten, wird über eine gemeinsame Regelung festgelegt. Sie berücksichtigt beispielsweise die Außentemperatur, die erforderliche Vorlauftemperatur und den aktuellen Wärmebedarf. Je nach Anlagenkonzept können auch die (aktuellen) Energiepreise oder andere Betriebsparameter in die Regelstrategie einfließen.
Entscheidend ist deshalb nicht allein die Leistungsfähigkeit der einzelnen Wärmeerzeuger. Ebenso wichtig ist, wann welcher Wärmeerzeuger arbeitet und wie die beiden Systeme hydraulisch und regelungstechnisch miteinander verbunden sind.
Tipp: Ein vorkonfiguriertes Wärmepumpen-Hybridsystem kann Vorteile bei Technik, Kompatibilität, Garantie und Regelung bieten, da die Komponenten werkseitig aufeinander abgestimmt sind.
Welche Betriebsweisen gibt es?
Wärmepumpen-Hybridheizungen können grundsätzlich in drei Betriebsweisen ausgelegt werden:
- Bivalent-alternativer Betrieb: Wärmepumpe und zweiter Wärmeerzeuger arbeiten nicht gleichzeitig. Wird der Bivalenzpunkt erreicht bzw. unterschritten, schaltet die Wärmepumpe ab und der zweite Wärmeerzeuger übernimmt die Wärmeversorgung. Er muss deshalb die erforderliche Heizlast allein abdecken können.
- Bivalent-paralleler Betrieb: Die Wärmepumpe arbeitet auch bei höherem Wärmebedarf weiter. Der Bivalenzpunkt markiert hier den Bereich, ab dem der zweite Wärmeerzeuger zugeschaltet wird und somit die Wärmepumpe bei der Wärmebereitstellung unterstützt.
- Bivalent-teilparalleler Betrieb: Zunächst deckt die Wärmepumpe den Wärmebedarf allein. Bei Erreichen eines ersten Bivalenzpunkts wird der zweite Wärmeerzeuger zugeschaltet. Bei einer weiteren Grenztemperatur (Ausschaltpunkt Wärmepumpe) kann er die Wärmeversorgung vollständig übernehmen.
Der Bivalenzpunkt bezeichnet dabei den Betriebszustand, an dem die Leistung der Wärmepumpe unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr ausreicht, um den aktuellen Wärmebedarf allein zu decken. In der Praxis wird er meist über einen bestimmten Außentemperaturwert definiert. Typische Werte können z. B. zwischen -2 und -8 Grad Celsius liegen. Der konkrete Wert muss jedoch für jedes Gebäude und jede Anlage individuell bestimmt werden. Einfluss haben u. a. die Heizlast des Gebäudes, die Leistung und Leistungscharakteristik der Wärmepumpe, die erforderlichen Vorlauftemperaturen, die Art des zweiten Wärmeerzeugers sowie die gewählte Betriebs- und Regelstrategie.
Die Entscheidung für die Betriebsweise und die Festlegung der entsprechenden Umschalt- bzw. Zuschaltpunkte erfolgt idealerweise bereits bei der Planung des Hybridsystems.
Wie groß muss die Wärmepumpe bei einem Hybridsystem sein?
Bei einem Hybridheizsystem wird die Wärmepumpe auf einen bestimmten Anteil der Heizlast ausgelegt, während der zweite Wärmeerzeuger die Spitzenlast übernimmt. Das kann vor allem bei Bestandsgebäuden interessant sein, in denen hohe Heizlasten oder zeitweise hohe Vorlauftemperaturen auftreten. Übrigens: Auch eine monovalente Wärmepumpenheizung wird in der Regel nicht so ausgelegt bzw. betrieben, dass sie bei sehr extremen Minustemperaturen die komplette Heizlast rein über den Kältekreis abdeckt – meistens wird in solchen Phasen ein integrierter Elektroheizstab aktiviert.
Für die Hybrid-Auslegung ist jedoch eine möglichst genaue, raumweise Ermittlung der Heizlast entscheidend. Eine pauschale Dimensionierung nach Wohnfläche reicht keinesfalls aus. Zu berücksichtigen sind u. a. die Qualität der Gebäudehülle, die Heizflächen, die gewünschte Raumtemperaturen und der Warmwasserbedarf.
Auch die geplante energetische Entwicklung des Gebäudes kann eine Rolle spielen. Ist beispielsweise vorgesehen, das Gebäude in den nächsten Jahren energetisch zu verbessern, z. B. durch Fassaden- und Dachdämmung oder Fenstertausch, ist es empfehlenswert, die Wärmepumpe bereits auf die künftig erwartete niedrigere Heizlast auszulegen. Nach einer Sanierung könnte sie dann die Wärmeversorgung idealerweise alleine übernehmen.
Wichtig: Bei der Auslegung müssen auch die neuen Vorschriften des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG 2026) beachtet werden.
Was ändert das GModG 2026 für Wärmepumpen-Hybridheizungen?
Das GModG hat die bisherige 65-Prozent-Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) für den Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizungstausch abgeschafft. Damit gibt es seit dem 29. Juli 2026 wieder mehr Wahlmöglichkeiten bei der technischen Ausgestaltung einer neuen Heizungsanlage.
Allerdings enthält auch das GModG für Wärmepumpen-Hybridheizungen konkrete Leistungs-Vorgaben abhängig von der Betriebsweise:
- Bei einer bivalent-parallelen oder bivalent-teilparallelen Betriebsweise muss die Leistung der Wärmepumpe am maßgeblichen Teillastpunkt A nach DIN EN 14825 mindestens 30 Prozent der Leistung des Spitzenlasterzeugers erreichen.
- Bei bivalent-alternativer Betriebsweise sind mindestens 40 Prozent erforderlich.
Vorteil: Der integrierte, hybride Öl- oder Gasbrennwert-Wärmeerzeuger ist von den ab 2029 schrittweise steigenden Anforderungen an den Anteil klimafreundlicher Brennstoffe („Bio-Treppe“) befreit.
Für die Praxis bedeutet das: Die Wärmepumpenleistung ist bei einer neu geplanten Wärmepumpen-Hybridheizung nicht beliebig klein wählbar. Die gesetzlichen Mindestanforderungen müssen bereits bei der Planung berücksichtigt werden.
Was passiert mit einer bestehenden Gas- oder Ölheizung?
Nicht jede Wärmepumpen-Hybridheizung entsteht durch den gleichzeitigen Einbau zweier neuer Wärmeerzeuger. Möglich ist auch, einen noch funktionsfähigen Gas- oder Öl-Brennwertkessel nachträglich mit einer neu eingebauten Wärmepumpe zu kombinieren.
Voraussetzung ist, dass sich die vorhandene Anlage hydraulisch und regelungstechnisch sinnvoll integrieren lässt. Dies bezieht sich auf das gesamte Heizsystem: So müssen z. B. auch die Heizungspumpe(n), die Heizflächen, die erforderlichen Systemtemperaturen, die Warmwasserbereitung und die Regelung für das Zusammenspiel geeignet sein.
Allerdings sollte eine solche Nachrüstung nicht allein unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, ob sich zwei Geräte technisch miteinander verbinden lassen. Entscheidend ist, ob daraus tatsächlich ein effizient arbeitendes Gesamtsystem entsteht.
Tipp: Erkundigen Sie sich immer zuerst beim Hersteller, ob eine Hybrideinbindung des vorhandenen Brennwertkessels möglich ist. Eventuell gibt es spezielle Nachrüstpakete, die zum eingebauten Kesselmodell passen.
Welche Rolle spielt die Regelung, Pufferspeicher und Warmwasserbereitung?
Die Regelung ist das Bindeglied zwischen Wärmepumpe und zweitem Wärmeerzeuger. Sie muss erkennen, welcher Wärmeerzeuger unter den aktuellen Bedingungen den gewünschten Wärmebedarf möglichst effizient und zuverlässig decken kann.
Eine mögliche Regelstrategie besteht darin, die Wärmepumpe möglichst lange allein arbeiten zu lassen und den zweiten Wärmeerzeuger erst bei höheren Lasten zuzuschalten. Eine andere Strategie kann stärker auf die jeweiligen Energiekosten ausgerichtet sein.
In jedem Fall sollte die Regelung den zweiten Wärmeerzeuger nicht unnötig früh zuschalten. Denn häufige oder lange Betriebszeiten des fossilen Kessels würden den möglichen energetischen und ökologischen Vorteil der Wärmepumpe reduzieren.
Ob der Einbau eines Pufferspeichers bei einer Wärmepumpen-Hybridheizung sinnvoll oder notwendig ist, hängt vom konkreten hydraulischen Anlagenkonzept ab. Ein Speicher ist z. B. erforderlich, wenn mehrere Wärmeerzeuger hydraulisch miteinander verbunden werden oder bestimmte Mindestlaufzeiten bzw. Betriebsbedingungen der Wärmepumpe eingehalten werden müssen. Auch die Art der Warmwasserbedarf kann erheblichen Einfluss haben. Denn alternativ zu einem separaten Warmwasserspeicher bietet sich auch eine Frischwasserstation am Pufferspeicher an.
Tipp: Ob die geplante Betriebsstrategie tatsächlich erreicht wird, lässt sich meist komfortabel mittels einer herstellereigenen App auswerten und überwachen, die mit dem Regelgerät verbunden ist.
Welche Förderung gibt es 2026 für eine Wärmepumpen-Hybridheizung?
Auch bei der KfW-Heizungssanierungsförderung haben sich 2026 wichtige Änderungen ergeben. Allerdings ist im Rahmen der BEG-Förderung ein Grundsatz unverändert geblieben: Der fossile Teil der Wärmepumpen-Hybridheizung wird nicht gefördert. Förderfähig ist grundsätzlich der Anteil der Investition, der auf die erneuerbare Wärmeerzeugung und die damit verbundenen förderfähigen Maßnahmen entfällt.
Wichtig zu wissen: Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt die fachgerechte Demontage und Entsorgung der bisherigen fossilen Heizung voraus. Wird ein bestehender Gas- oder Ölkessel lediglich durch eine Wärmepumpe ergänzt und als Spitzenlastkessel weiterbetrieben, kann dieser Bonus nicht in Anspruch genommen werden.
Für die konkrete Höhe der Förderung, die Voraussetzungen der einzelnen Boni und die jeweils geltenden Förderhöchstbeträge sollten Eigentümer die aktuellen Förderbedingungen der KfW prüfen.
Fazit: Die Hybridheizung auch als technologische Brücke
Eine Wärmepumpen-Hybridheizung ist im Rahmen des GModG 2026 eine flexible und rechtssichere Lösung – insbesondere für die schrittweise Modernisierung im Gebäudebestand. Sie kombiniert die hohe Versorgungssicherheit fossiler Brennwerttechnik für Spitzenlasten mit der Umweltfreundlichkeit einer Wärmepumpe, die die effiziente Grundlast abdeckt.
Für den langfristigen Erfolg kommt es jedoch auf die Details an: Eine exakte Heizlastberechnung, eine technisch passende hydraulische Einbindung sowie eine intelligente, betriebskosten- oder umweltoptimierte Regelung sind unverzichtbar. Generell wichtig ist zudem, auf die Einhaltung der gesetzlichen 30-/40-Prozent-Mindestleistungsregel zu achten, um die Anforderungen der „Bio-Treppe“ bei fossilen Öl- und Gasbrennwertkesseln zu erfüllen. So wird das Hybridsystem zu einer effizienten Brücke auf dem Weg zu einer vollständig regenerativen Wärmeversorgung.

Über den Autor
Dipl.-Ing. Jürgen Wendnagel ist Fachjournalist und Experte für Technische Gebäudeausrüstung (TGA). Seit mehr als 25 Jahren begleitet er die Entwicklung von Heiz- und Wärmetechnik, erneuerbaren Energien sowie Lüftungs- und Klimatechnik im Wohngebäude. Für die Initiative „Intelligent heizen“ bewertet er Trends im Wärmemarkt und gibt Hauseigentümern fundierte Orientierung zu Fördermöglichkeiten und gesetzlichen Vorgaben.
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