Beim Hausbau lohnt sich eine vorausblickende Planung, gerade auch beim Thema Energieversorgung. Wenn Sie heute in einen Neubau mit minimalem Energieverbrauch investieren, fallen Ihre Betriebskosten künftig niedriger aus. Damit sind Sie auch gesetzlich auf der sicheren Seite – denn die Energiestandards werden sich weiter verschärfen. Mehr dazu lesen Sie im Tipp.
Beim Hausbau lohnt sich eine vorausblickende Planung, gerade auch beim Thema Energieversorgung. Wenn Sie heute in einen Neubau mit minimalem Energieverbrauch investieren, fallen Ihre Betriebskosten künftig niedriger aus. Damit sind Sie auch gesetzlich auf der sicheren Seite – denn die Energiestandards werden sich weiter verschärfen. Mehr dazu lesen Sie im Tipp.
Gebäude verbrauchen etwa ein Drittel der gesamten Energie in Deutschland und verursachen zudem etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen. Ein wichtiges Instrument der Bundesregierung, um diesen enormen Energieverbrauch zu senken und den Klimaschutz voranzubringen, ist die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV. Sie gibt vor, wie hoch der jährliche Energiebedarf eines Hauses sein darf. Dabei berücksichtigt sie, ob erneuerbare oder fossile Energieträger genutzt werden. Außerdem legt die Verordnung energetische Mindestanforderungen an die Gebäudehülle, Heizung und Warmwasserbereitung fest.
Neuer Energiestandard auf dem Weg
Die erste Fassung der EnEV trat 2002 in Kraft. Die Vorgaben, die die Verordnung an neue und bestehende Gebäude stellt, wurden seitdem mehrfach erweitert und verschärft. Durch die jüngste EnEV-Novelle aus dem Jahr 2014 haben sich insbesondere die Anforderungen an Neubauten erhöht. Die aktuelle Fassung der EnEV setzt damit die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie von 2010 aber nur teilweise um. Diese fordert, dass innerhalb der Europäischen Union ab 2021 alle Neubauten „Niedrigstenergie-Gebäude“ sind. Die EU-Richtlinie versteht darunter Gebäude mit einem sehr geringen, fast bei Null liegenden Energiebedarf, der zu einem wesentlichen Teil durch erneuerbare Quellen gedeckt wird. Für neue öffentliche Gebäude soll diese Verpflichtung bereits ab 2019 gelten.
Noch wurde der geforderte Energiestandard in Deutschland nicht eingeführt. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht nun allerdings vor, ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf den Weg zu bringen und damit die Anforderungen der EU an Neubauten umzusetzen.
Häuser als Energieproduzenten
Wenn Sie sich als angehender Hausbauer mit den Optionen für energiesparende Gebäude beschäftigen, werden Sie merken: Es gibt sehr viele unterschiedliche Varianten und nicht immer sind die Begriffe klar definiert.
Wir stellen Ihnen drei wichtige Gebäudetypen im Überblick vor:
- Ein Passivhaus deckt seinen Bedarf an Heizwärme überwiegend indirekt, also etwa durch Sonneneinstrahlung, die Abwärme elektrischer Geräte oder eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Das Passivhaus kommt so nahezu bis komplett ohne klassische Heizung aus.
- Ein Nullenergiehaus ist ein Haus, das in der jährlichen Bilanz so viel Energie produziert, wie es für Heizung, Kühlung und Warmwassererzeugung verbraucht. Das gelingt etwa durch Solartechnik, die Strom und Wärme erzeugen kann, oder auch durch die Nutzung von Umweltwärme mithilfe einer Wärmepumpe. Anders als im Passivhaus wird hier also Energie aktiv erzeugt.
- Ein Plus-Energie-Haus geht noch einmal einen Schritt weiter: Es produziert übers Jahr gesehen einen Überschuss an Energie. Diese Energie sollte idealerweise auch gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt im oder am Haus verbraucht werden können. So kann etwa der Strom aus der Photovoltaik-Anlage für das Aufladen des E-Autos verwendet werden.
Doch nicht nur für Hausbauer kann sich die Beschäftigung mit dem heutigen Stand der Technik lohnen: Auch bestehende Gebäude wurden in der Praxis bereits zu modernen „Energiespar-Wundern“ ausgebaut. Möglich machen dies zum Beispiel eine verbesserte Dämmung, der Einbau einer Wärmepumpe samt Photovoltaik-Anlage sowie eines Lüftungssystems mit Wärmerückgewinnung. Auch der Einbau smarter Haustechnik hilft beim Energie sparen im Altbau. Wichtig ist dabei natürlich, für jeden Einzelfall zu prüfen, wie wirtschaftlich eine solche Sanierung ist. Ob Neubau oder Sanierung – wir halten Sie auf dem Laufenden, wie es mit der EnEV und dem GEG weitergeht!