Zum Start in die Sanierungssaison dürfen sich Hausbesitzer, die zukünftig mit erneuerbaren Energien heizen wollen, über deutlich höhere Investitionszuschüsse freuen. Am 1. April 2015 ist die Novelle des Marktanreizprogramms (MAP) in Kraft getreten, mit dem der Bund den Einbau von Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen jetzt zu noch besseren Konditionen fördert.
Zum Start in die Sanierungssaison dürfen sich Hausbesitzer, die zukünftig mit erneuerbaren Energien heizen wollen, über deutlich höhere Investitionszuschüsse freuen. Am 1. April 2015 ist die Novelle des Marktanreizprogramms (MAP) in Kraft getreten, mit dem der Bund den Einbau von Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen jetzt zu noch besseren Konditionen fördert.
In erneuerbare Energien investieren und profitieren
Solarthermieanlagen, Pelletheizungen und Wärmepumpen helfen beim Heizen CO2-Emissionen einzusparen. Deshalb unterstützt das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundes Hauseigentümer, die ihre Heizungsanlage auf erneuerbare Energien umstellen. Wie diese Fördermöglichkeiten im Einzelnen aussehen, regeln die „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“. Zum 1. April 2015 ist nun eine Novelle dieser Richtlinien in Kraft getreten, die Investitionen in das Heizen mit erneuerbaren Energien noch attraktiver machen.
Für die Bewilligung der Fördermittel ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Dort können Sie sowohl für den Einbau einer neuen Heizung Zuschüsse beantragen als auch für Maßnahmen zur Optimierung des gesamten Heizsystems, zum Beispiel für die Modernisierung der Heizkörper. Neu ist, dass jetzt auch die nachträgliche Optimierung einer bereits über das MAP geförderten Anlage bezuschusst wird, die vor mehr als drei Jahren in Betrieb genommen wurde. Generell zielt die BAFA-Förderung auf die Modernisierung bestehender Gebäude. Im Neubau werden nur bestimmte, besonders innovative Anlagen gefördert.
Was die neuen Förderrichtlinien bringen
Für Hausbesitzer sind vor allem die erhöhten Fördersätze interessant, wie sie nun beispielsweise für die kombinierte Nutzung von Solarenergie für Warmwasser und Heizung gelten. Neu ist auch, dass nun ebenfalls Solarthermieanlagen bezuschusst werden, die allein der Warmwasserbereitung dienen. Auch für Biomasseanlagen wurden die Fördersätze angehoben. Für Hackschnitzelkessel mit einem Pufferspeicher von mindestens 30 l/kW gibt es jetzt beispielsweise einen Zuschuss von 3.500 € statt vorher nur 1.400 €. Auch für bestimmte Wärmepumpentypen wurde die Förderung erhöht. Einmalig bezuschusst wird nun auch ein Qualitätscheck der geförderten Wärmepumpe, und zwar frühestens ein Jahr nach ihrer Inbetriebnahme. Außerdem haben Hausbesitzer mehr Zeit für die Antragstellung. Sie können den Förderantrag nun innerhalb von neun statt bisher sechs Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung beim BAFA einreichen.
Neu definiert wird in der Novelle der Begriff des Gebäudebestandes. Dazu zählen nun Gebäude, in denen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist. Diese zeitliche Einschränkung gab es vorher nicht.
Informationen zu weiteren Änderungen und alle aktuellen Fördersätze finden Sie auf der Website des BAFA. Auskunft über weitere Finanzierungshilfen von Bund, Ländern und Kommunen erhalten Sie über die Fördermitteldatenbank auf unserem Portal.