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Fördermittel nutzen [3]: Lüftungs­anlagen mit Wärmerück­gewinnung jetzt auch förderfähig

Unsere Serie „Fördermittel nutzen“ gibt einen Überblick über die neuen Fördermöglichkeiten und deren Vorteile.

Ende März 2020 wurde auch die Lüftungstechnik in das Förderproramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), aufgenommen. Damit ist ein Lüftungsgerät, welches mit Wärmerückgewinnung ausgestattet ist und zusammen mit einer förderfähigen Wärmepumpe installiert wird, in den förderfähigen Kosten des Förderantrags ansetzbar. Fördervoraussetzung ist, dass die beiden Technologien Wärmepumpe und Lüftungsgerät über eine gemeinsame regelungstechnische Schnittstelle gemeinsam betrieben werden.

Bisher, das heißt bis Ende 2019, gab es auf Bundesebene lediglich die Bundesförderprogramme von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und vereinzelt über regionale Förderprogramme. Vor dem Hintergrund des aktuellen Klimaschutzprogramms und dem unbedingten Ziel der Reduzierung des CO2-Ausstosses wurde die Technologie von Wohnungslüftungsanlagen in das attraktive MAP-Programm aufgenommen.

Die verbesserten Förderkonditionen im BAFA-Programm lautet damit wie folgt: Beim Neubau liegt der Fördersatz von Lüftungsanlagen bei 35 Prozent, bei einer Sanierung und dem gleichzeitigen Austausch der Ölheizung steigt der Zuschuss bis auf 45 Prozent. Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Neuinstallation der Lüftungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeld­maß­nahmen, d.h. bei Lüftungsanlagen inkl. Lüftungszubehör und Lüftungsleitungen, angerechnet.

Der Förderantrag bei der BAFA muss jedoch vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden, die Auszahlung erfolgt dann nach Einreichung des Verwendungsnachweises. Dies ist bereits seit der Umstellung 2018 auf ein zweistufiges System üblich.

Hauptnutzen einer Lüftungsanlage

Eine mit einem Ventilator gestützte Lüftungsanlage sorgt für eine kontinuierliche Frischluftversorgung, filtert Schadstoffe und Allergene, wie z. B. Pollen oder Staub, aus der zugeführten Luft und vermeidet durch die kontinuierliche Abfuhr von Feuchte das Risiko zur Schimmelbildung.

Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist somit neben der CO2-Einsparung auch eine durchaus wirtschaftliche Baumaßnahme, denn sie senkt Heizkosten um bis zur Hälfte und schützt das Gebäude vor Feuchteschäden durch fehlerhaftes Lüften.

Investoren und Bauherren können mit dem neuen Förder­programm auch beim Einbau einer Wohnungs­lüftungs­anlage von den staatlichen Zuschüssen profitieren. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung wird somit zum festen Bestandteil einer zeitgemäßen Gebäudeplanung eines Neubaus und auch in der Sanierung. Neben den energetischen und wohngesundheitlichen Vorteilen macht das attraktive BAFA-Programm den Einsatz einer Lüftungsanlage nun auch bereits bei der Investition attraktiv.

Rechtzeitig in die Bauplanung miteinbeziehen und Förderantrag stellen

Die Planung einer Lüftungsanlage sollte frühzeitig in der Planungsphase sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung erfolgen. Das Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ der BAFA läuft voraussichtlich nur noch bis zum 31.12.2020. Bis zu diesem Termin können nach den Vorgaben der BAFA noch Förderanträge gestellt werden, auch wenn die eigentliche Umsetzung der Maßnahme erst in 2021 erfolgen sollte.

Wohnraumlüftung auch von der Steuer absetzbar

Neu ist seit dem 01.01.2020 auch eine steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen im Eigenheim. Nach §35c EstG Einkommensteuergesetz können Heizungstechnologien, und somit auch die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage, von der Steuer abgesetzt werden. Dabei werden insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld verteilt über drei Jahre abgezogen. Ergänzend können für Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung 50 Prozent der Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden.

Zu beachten: Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung mit den Förderprogrammen von KfW oder BAFA ist nicht möglich.

Hinweis: Weitere Informationen zur Wohnraumlüftung finden Sie auch auf www.wohnungs-lueftung.de. Ob Ihr Haus lüftungstechnisch nachgebessert werden sollte, können Sie kostenlos prüfen auf www.onlinecheck-wohnungslueftung.de.

Über die Autorin

Barbara Kaiser leitet die Fachabteilungen Wohnungslüftung und Wärmepumpe im BDH, Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie.

Sie arbeitet projektbezogen in der VdZ mit, z. B. bei dem ISH Digital Startup Speed-Dating oder bei der Erarbeitung von themenspezifischen Angeboten der VdZ.

Bildnachweis: © privat

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