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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gilt seit dem 1. Januar 2021. Sie spielt bei der Umsetzung der Klimaziele der Bundesregierung eine zentrale Rolle: Als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030 soll die BEG durch ein vereinfachtes Antragsverfahren und neue Konditionen dazu beitragen, dass sich mehr Hauseigentümer und Sanierer für klimafreundliche Lösungen entscheiden. Seit 2021 ersetzt die BEG verschiedene Einzelprogramme zur Energieeffizienz: Sie führt das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, umgesetzt durch das Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (EBS) der KfW, das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) und das Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ des Marktanreizprogramms (MAP) in einem Förderprogramm zusammen. Im Rahmen der BEG gelten weiterhin die Anforderungen an Effizienzhäuser bzw. -gebäude sowie an Einzelmaßnahmen, wie sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 festgelegt wurden. Wichtige Neuerungen der BEG im Überblick:
Alle Förderungen im Rahmen der BEG werden als Zuschuss (BAFA) oder als Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW) angeboten.
Je größer die Einbindung von erneuerbaren Energien ist, desto höher fällt der Fördersatz bei der BEG aus.
Es wurden neue Förderangebote für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten entwickelt.
Die Höchstgrenzen für förderfähige Kosten wurden zum Teil erhöht.
Neu eingeführt wurde ein Bonus von 5 Prozent für Maßnahmen, die im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgen.
Ebenfalls neu eingeführt wurde der Innovationsbonus Biomasse, der bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub ebenfalls mit weiteren 5 Prozent zu Buche schlägt.
Erstmals sind auch Smart-Home-Systeme zur Verbrauchsoptimierung förderfähig.
Die BEG-Förderung wird schrittweise umgesetzt. Zuschüsse für die Förderung von Einzelmaßnahmen im Bestand (BEG EM) laufen seit 1. Januar 2021 über das BAFA . Ab 1. Juli 2021 startet die KfW die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen im Bestand (BEG EM) sowie die Maßnahmen für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) als Zuschuss- und Kreditförderung. Bis zum 30. Juni 2021 gelten noch die alten KfW-Förderregeln. Zum 1. Januar 2023 sollen die Zuschüsse für Effizienzhäuser und Effizienzgebäude dann an das BAFA übergehen, sodass ab diesem Zeitpunkt alle Zuschussförderungen vom BAFA und alle Kreditförderungen von der KfW verwaltet werden.
Die Richtlinien für die BEG stehen auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Herunterladen bereit.
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